Sehr geehrter Herr
Anonymer Nutzer,
vielen Dank für Ihr Interesse am Bundeskartellamt und Ihre Anfrage.
Zu Ihren konkreten Fragen - im Folgenden zusammengefasst:
1. Ein Aktenverzeichnis i.S.v. § 14 i.V.m. Anlage 4 RegR besteht im Bundeskartellamt nicht, da das Amt als nachgeordnete Behörde nicht der GGO der Bundesministerien und der aus ihr abgeleiteten RegR unterfällt. Das System der RegR passt auch inhaltlich nicht zur Aktenführung einer nachgeordneten Behörde, deren Aktengliederung und -führung gerade im Falle des Bundeskartellamts wesentlich durch die Bearbeitung von konkreten Einzelfällen bestimmt wird und nicht durch die Bearbeitung abstrakter Politikfelder.
2. Informationssammlungen: Das Bundeskartellamt hat sich einer aktiven Informationspolitik verschrieben. Auf der Internetseite des Amtes finden Sie umfassende Hinweise zu Verfahren und Aktivitäten des Amtes (jeweils mit den entsprechenden Aktenzeichen der Fälle). Im Bereich Fusionskontrolle veröffentlicht das Bundeskartellamt Listen mit sämtlichen laufenden Fusionskontrollverfahren, zudem eine separate Übersicht zu den laufenden Hauptprüfverfahren. Das Bundeskartellamt veröffentlicht Beschlüsse in den Bereichen Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle und Vergabenachprüfungsverfahren im Internet. Darüber hinaus veröffentlicht das Bundeskartellamt Pressemitteilungen. Weitergehende Informationen zu einzelnen Fällen finden Sie in Fallberichten (auf der Internetseite jeweils unter den Rubriken Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle, Vergabenachprüfungsverfahren). Das Bundeskartellamt veröffentlicht darüber hinaus Broschüre
n, Sektoruntersuchungen und Stellungnahmen (
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch…). Alle zwei Jahre erstellt das Bundeskartellamt einen ausführlichen Tätigkeitsbericht (
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch…). Auskunft über die Tätigkeit des Bundeskartellamts geben auch die regelmäßigen Hauptgutachten der Monopolkommission (
http://www.monopolkommission.de/aktuell…), welche mit Fachleuten besetzt ist, einen eigenen Mitarbeiterstab besitzt und für ihre Gutachten über ein unbeschränktes Akteneinsichtsrecht in die Akten des Amtes verfügt (einschl. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vgl. § 46 Abs. 2a GWB). Die Bibliothek des Bundeskartellamts ist eine wissenschaftliche Bibliothek mit Schwerpunkt im Kartellrecht; die Neuerwerbungen der Bibliothek können Sie auf der Internetseite abrufen (
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch…
67.php).
3. Organisationsplan: Den Organisationsplan des Amtes sowie Erläuterungen zu den Aufgaben der einzelnen Abteilungen findet Sie unter
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch…. Aktenplan: Die Struktur der Akten ist wesentlich geprägt durch die Einzelverfahren in den Beschlussabteilungen und den Vergabekammern (zu den Verfahren und entsprechenden Informationen siehe die Angaben zu 2.), daneben verfügt jede Abteilung über eine kleine Zahl von Sammelakten zu allgemeinen Anfragen und Themen. Zu welchen Themen solche Akten angelegt und fortgeführt werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Abteilung und hängt ab von deren konkreten Zuständigkeiten. Bestrebungen, hier zu einer größeren Vereinheitlichung zu kommen, sind bislang noch nicht zum Abschluss gekommen. Sobald dies der Fall ist, wird ein Aktenplan auf der Internetseite des Amtes veröffentlicht.
4. Die erbetenen Links wurden in die vorstehenden Ziffern integriert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kai Hooghoff
Kai Hooghoff
Bundeskartellamt
Leiter der Zentralabteilung
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 / 228 / 9499 - 300
Fax: +49 / 228 / 9499 - 146
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Über E-Mail sind nur informelle Kontakte möglich. Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem BKartA finden Sie unter
www.bundeskartellamt.de Only informal contacts are possible via e-mail.
Please refer to
www.bundeskartellamt.de for information on electronic communication.