Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundeskartellamt (Bund)

Anfrage an: Bundeskartellamt

1) das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4.
Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ?
2) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1)
3) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2)
4) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2013
  • Frist
    2. Juli 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) das Aktenverz…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundeskartellamt (Bund)
Datum
29. Mai 2013 16:40
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4. Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ? 2) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) 3) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2) 4) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundeskartellamt = 28Bund)
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ih…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundeskartellamt = 28Bund)
Datum
26. Juni 2013 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihr Interesse am Bundeskartellamt und Ihre Anfrage. Zu Ihren konkreten Fragen - im Folgenden zusammengefasst: 1. Ein Aktenverzeichnis i.S.v. § 14 i.V.m. Anlage 4 RegR besteht im Bundeskartellamt nicht, da das Amt als nachgeordnete Behörde nicht der GGO der Bundesministerien und der aus ihr abgeleiteten RegR unterfällt. Das System der RegR passt auch inhaltlich nicht zur Aktenführung einer nachgeordneten Behörde, deren Aktengliederung und -führung gerade im Falle des Bundeskartellamts wesentlich durch die Bearbeitung von konkreten Einzelfällen bestimmt wird und nicht durch die Bearbeitung abstrakter Politikfelder. 2. Informationssammlungen: Das Bundeskartellamt hat sich einer aktiven Informationspolitik verschrieben. Auf der Internetseite des Amtes finden Sie umfassende Hinweise zu Verfahren und Aktivitäten des Amtes (jeweils mit den entsprechenden Aktenzeichen der Fälle). Im Bereich Fusionskontrolle veröffentlicht das Bundeskartellamt Listen mit sämtlichen laufenden Fusionskontrollverfahren, zudem eine separate Übersicht zu den laufenden Hauptprüfverfahren. Das Bundeskartellamt veröffentlicht Beschlüsse in den Bereichen Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle und Vergabenachprüfungsverfahren im Internet. Darüber hinaus veröffentlicht das Bundeskartellamt Pressemitteilungen. Weitergehende Informationen zu einzelnen Fällen finden Sie in Fallberichten (auf der Internetseite jeweils unter den Rubriken Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle, Vergabenachprüfungsverfahren). Das Bundeskartellamt veröffentlicht darüber hinaus Broschüre n, Sektoruntersuchungen und Stellungnahmen (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch…). Alle zwei Jahre erstellt das Bundeskartellamt einen ausführlichen Tätigkeitsbericht (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch…). Auskunft über die Tätigkeit des Bundeskartellamts geben auch die regelmäßigen Hauptgutachten der Monopolkommission (http://www.monopolkommission.de/aktuell…), welche mit Fachleuten besetzt ist, einen eigenen Mitarbeiterstab besitzt und für ihre Gutachten über ein unbeschränktes Akteneinsichtsrecht in die Akten des Amtes verfügt (einschl. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vgl. § 46 Abs. 2a GWB). Die Bibliothek des Bundeskartellamts ist eine wissenschaftliche Bibliothek mit Schwerpunkt im Kartellrecht; die Neuerwerbungen der Bibliothek können Sie auf der Internetseite abrufen (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch… 67.php). 3. Organisationsplan: Den Organisationsplan des Amtes sowie Erläuterungen zu den Aufgaben der einzelnen Abteilungen findet Sie unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch…. Aktenplan: Die Struktur der Akten ist wesentlich geprägt durch die Einzelverfahren in den Beschlussabteilungen und den Vergabekammern (zu den Verfahren und entsprechenden Informationen siehe die Angaben zu 2.), daneben verfügt jede Abteilung über eine kleine Zahl von Sammelakten zu allgemeinen Anfragen und Themen. Zu welchen Themen solche Akten angelegt und fortgeführt werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Abteilung und hängt ab von deren konkreten Zuständigkeiten. Bestrebungen, hier zu einer größeren Vereinheitlichung zu kommen, sind bislang noch nicht zum Abschluss gekommen. Sobald dies der Fall ist, wird ein Aktenplan auf der Internetseite des Amtes veröffentlicht. 4. Die erbetenen Links wurden in die vorstehenden Ziffern integriert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kai Hooghoff Kai Hooghoff Bundeskartellamt Leiter der Zentralabteilung Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Telefon: +49 / 228 / 9499 - 300 Fax: +49 / 228 / 9499 - 146 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Über E-Mail sind nur informelle Kontakte möglich. Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem BKartA finden Sie unter www.bundeskartellamt.de Only informal contacts are possible via e-mail. Please refer to www.bundeskartellamt.de for information on electronic communication.
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AW: Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundeskartellamt = 28Bund) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie mir d…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundeskartellamt = 28Bund)
Datum
1. Juli 2013 02:38
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie mir den Link zum Aktenplan, sobald er vorhanden ist, zukommen zu lassen. Ebenso bitte ich Sie mir vorerst die Aktenpläne der einzelnen Abteilungen zu schicken. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskartellamt
Ihre IFG-Anfrage - Aktenpläne der Abteilungen im Bundeskartellamt Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei er…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage - Aktenpläne der Abteilungen im Bundeskartellamt
Datum
19. Juli 2013 14:15
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie die Aktenpläne der Abteilungen im Bundeskartellamt. Mit freundlichen Grüßen Kai Hooghoff Kai Hooghoff Bundeskartellamt Leiter der Zentralabteilung Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Telefon: +49 / 228 / 9499 - 300 Fax: +49 / 228 / 9499 - 146 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Über E-Mail sind nur informelle Kontakte möglich. Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem BKartA finden Sie unter www.bundeskartellamt.de Only informal contacts are possible via e-mail. Please refer to www.bundeskartellamt.de for information on electronic communication.