Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bund)

1) das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4.
Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ?
2) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1)
3) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2)
4) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Mai 2013
  • Frist
    2. Juli 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) das Aktenverz…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bund)
Datum
29. Mai 2013 16:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4. Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ? 2) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) 3) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2) 4) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf folgender Internetseite des BMWi erhalten Sie sämtliche Informationen zu …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bund)
Datum
30. Mai 2013 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf folgender Internetseite des BMWi erhalten Sie sämtliche Informationen zu den von Ihnen gestellten Fragen. http://www.bmwi.de/DE/Ministerium/aufgaben-und-struktur,did=6362.html?view=renderPrint Dort sind sowohl der Organisationsplan des BMWi, deutsche Version, Stand: 27.03.2013 ( PDF: 1,7 MB ), der Aktenplan, Verzeichnis der Hauptgruppen ( PDF: 60,8 KB )und der Aktenplan, Verzeichnis der Gruppen ( PDF: 65,5 KB ) bereit gestellt. Mit freundlichen Grüßen Janine Lindner _____________________________ Referat ZB 5 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Telefon: 030 18615-7865 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bmwi.de
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer E-Mail haben Sie die Frage 3) und ein Teil der Frage 4) (Informationsfre…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: AW: Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bund)
Datum
30. Mai 2013 12:52
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer E-Mail haben Sie die Frage 3) und ein Teil der Frage 4) (Informationsfreiheitsgesetz §11 (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)) beantwortet. Bitte beantworten Sie noch die Fragen 1) und 2) und den zweiten Teil der Frage 4 ) (Informationsfreiheitsgesetz §11 (1), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)). Informationen zu Frage 1): das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4. §14: Aktenverzeichnis (Aktendatei) Die Sachakten sind in einem Aktenverzeichnis gemäß Anlage 4 zu regis- trieren Anlage 4: Aktenverzeichnis (Aktendatei) (§ 14) 1. Das Aktenverzeichnis umfasst alle Angaben, die für das Verwalten der Akten und ggf. auch Vorgänge erforderlich sind. Die Aktendatei ist grundsätzlich mit der Aktenplandatei und dem Aus- sonderungskatalog zu verknüpfen. 2. Das Aktenverzeichnis soll den Bestand und Verbleib der Akten nach- weisen und das rasche Ermitteln von Informationen und Dokumenten erleichtern. Das Aktenverzeichnis ist einheitlich und sorgfältig zu führen. 3. Folgende Angaben soll das Aktenverzeichnis mindestens enthalten: 1. Kurzbezeichnung der Organisationseinheit (aktenführende Stelle) 2. Aktenplankennzeichen und Inhaltsangabe der (abgeleiteten) Be- treffseinheit 3. Kennzeichen (Ordnungsnummer) der Akte 4. Inhaltsbezeichnung der Akte 5. Nummer des Bandes (bei elektronischer Bearbeitung: des Vor- gangs), sofern mehr als einer anfällt 6. Beginn und ggf. Ende der Laufzeit, möglichst je Band 7. Hinweise (z. B. verwandte Akten, ggf. altes Aktenzeichen) 8. Ausleihe und Wiedervorlage (Name des Bearbeiters, Datum der Ausleihe bzw. Wiedervorlage) 9. Angaben zur Aussonderung (z. B. Aufbewahrungsfrist, Fristend- jahr: vgl. Anlage 5) 10. Endgültiger Verbleib (z. B. neues Aktenzeichen, ggf. neue akten- führende Stelle, Altschriftgutverwaltung, Zwischenarchiv, ver- nichtet, Bundesarchiv, ggf. mit Archivsignatur). 4. Bearbeiter sollen, von schutzwürdigen Bereichen abgesehen, Lese- rechte für alle Informationen des Aktenverzeichnisses besitzen. 5. Aussonderungs- und Abgabeverzeichnisse sind aus dem Aktenver- zeichnis zu erstellen Fragen: bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4. Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ? 2) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) 3) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2) 4) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3) Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Ihre Email vom 30. Mai 2013: Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf folgender Internetseite des BMWi erhalten Sie sämtliche Informationen zu den von Ihnen gestellten Fragen. http://www.bmwi.de/DE/Ministerium/aufgaben-und-struktur,did=6362.html?view=renderPrint Dort sind sowohl der Organisationsplan des BMWi, deutsche Version, Stand: 27.03.2013 ( PDF: 1,7 MB ), der Aktenplan, Verzeichnis der Hauptgruppen ( PDF: 60,8 KB )und der Aktenplan, Verzeichnis der Gruppen ( PDF: 65,5 KB ) bereit gestellt. Mit freundlichen Grüßen Janine Lindner _____________________________ Referat ZB 5 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Telefon: 030 18615-7865 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bmwi.de Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zu Frage 2, 4 Die Veröffentlichung der Aktenpläne Hauptgruppe und Gruppe, des…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AW: Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bund)
Datum
30. Mai 2013 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zu Frage 2, 4 Die Veröffentlichung der Aktenpläne Hauptgruppe und Gruppe, des Organisationsplans des Hauses sowie die entsprechende Auflistung der Verzeichnisse auf der Internetseite des BMWi trägt der Veröffentlichungspflicht des Hauses gemäß § 11 (2, 3) Informationsfreiheitsgesetz hinreichend Rechnung. zu Frage 1: § 11 (1) "...Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen." Das BMWi führt ein entsprechendes Aktenverzeichnis analog der Registraturrichtlinie, es enthält ca. 50.000 Akten und liegt nicht in elektronischer Form vor. Es enthält u. a. personenbezogene und nur für den Dienstgebrauch zu verwendend Daten, die nicht ohne Weiteres und nur mit ausreichender Begründung und nur mit Genehmigung jedes einzelnen Referates zur Verfügung gestellt werden können. Eine permanente Zugänglichkeit der Allgemeinheit auf dieses Verzeichnis sieht der genannte Paragraph des IFG nicht vor. Sofern Sie Ihr Interesse an einer bestimmten inhaltlichen Aufgabe unseres Hauses erläutern und begründen, werden wir Ihr Anliegen gern an das zuständige Referat weiterleiten, die Zuverfügungstellung detaillierter Informationen, auf einen Bereich bezogen kann dann geprüft werden. Wir hoffen Ihnen nun ausreichend geholfen haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, Ihr Anliegen und den Zweck über die reine Aufzählung der Punkte des §11 IFG hinaus detaillierter darzustellen, damit wir zu einer Klärung beitragen können. Mit freundlichen Grüßen Janine Lindner _____________________________ Referat ZB 5 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Telefon: 030 18615-7865 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bmwi.de
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bund)"
Datum
30. Mai 2013 15:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4267 Ich bin der Meinung, dass der Veröffentlichungspflicht des Hauses gemäß IFG § 11 (1) und IFG § 11 (3) bezogen auf Absatz 1 nicht hinreichend Rechnung getragen wird. Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, sind offenbar nicht in elektronischer Form allgemein zugänglich. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Eingangsbestätgung BfDI Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Im Anhang finden Sie die Eingangsbestätigung Ihrer Ve…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Eingangsbestätgung BfDI
Datum
4. Juli 2013 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Im Anhang finden Sie die Eingangsbestätigung Ihrer Vermittlungsanfrage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kyriakos Polychronidis Regierungsinspektoranwärter ********************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX Friedrichstr. 50 10117 Berlin Tel: +49 228 99 7799-983 Fax: +49 228 99 7799-550 mail to: <<E-Mail-Adresse>> oder: <<E-Mail-Adresse>> Internetadresse: http://www.datenschutz.bund.de **************************** Heute schon diskutiert? Das Datenschutzforum www.datenschutzforum.bund.de ****************************
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Anfrage https://fragdenstaat.de/a/4267 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage auf Info…
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163,4 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage auf Informationszugang beim BMWi (https://fragdenstaat.de/a/4267), möchte ich Ihnen im Anhang noch einige Hinweise zum IFG zukommen lassen. Ich werde mich wieder bei Ihnen melden, sobald mir die Stellungnahme des BMWi vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kyriakos Polychronidis Regierungsinspektoranwärter ********************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX Friedrichstr. 50 10117 Berlin Tel: +49 228 99 7799-983 Fax: +49 228 99 7799-550 mail to: <<E-Mail-Adresse>> oder: <<E-Mail-Adresse>> Internetadresse: http://www.datenschutz.bund.de **************************** Heute schon diskutiert? Das Datenschutzforum www.datenschutzforum.bund.de ****************************

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage "Aktenverzeichnis und IFG §11 - BMWi" Ihre FdS Nr. 4267 - Sehr geehrter Herr A…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Aktenverzeichnis und IFG §11 - BMWi" Ihre FdS Nr. 4267 -
Datum
12. September 2013 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
266,6 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei übersende ich Ihnen die Stellungnahme des BfDI zu Ihrer Anfrage beim BMWi. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kyriakos Polychronidis Regierungsinspektoranwärter ********************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX Friedrichstr. 50 10117 Berlin Tel: +49 228 99 7799-983 Fax: +49 228 99 7799-550 mail to: <<E-Mail-Adresse>> oder: <<E-Mail-Adresse>> Internetadresse: http://www.datenschutz.bund.de **************************** Heute schon diskutiert? Das Datenschutzforum www.datenschutzforum.bund.de ****************************