Sehr geehrter Herr Blässer,
Ihre Anfrage zum o. g. Thema möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
1. Frage: Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden?
In der Bundesnetzagentur ist die Papierakte die federführende Akte. Darüber hinaus erfolgt eine dezentrale Aktenführung, d. h. jede Organisationseinheit (OrgE) ist für das anfallende Schriftgut entsprechend der jeweiligen Fachaufgabe verantwortlich.
Vor diesem Hintergrund gibt es kein Aktenverzeichnis in elektronischer Form, welches als Gesamtverzeichnis über den Aktenbestand innerhalb der Bundesnetzagentur geführt wird.
Grds. Hinweis:
Die Registraturrichtlinie (RegR) bildet die Rahmenrichtlinie für alle Bundesministerien. Für den nachgeordneten Bereich -wozu die Bundesnetzagentur als obere Bundesbehörde zählt, stellt die RegR lediglich eine Leitlinie dar. Demnach orientiert sich die BNetzA an den Empfehlungen.
Aufgrund bestehener Besonderheiten wie z. B. unterschiedliche Aktenverwaltung (dezentral oder zentral) muss die RegR nicht eins zu eins (insbes. § 14 und Anlage 4 RegR)abgebildet werden. Demnach besteht für die BNetzA keine grds. Verpflichtung eine Aktenplandatei zu erstellen.
2. Frage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1)
Siehe Antwort unter 1. zur Anforderung "Aktenverzeichnis (Aktendatei)"
Zu weitere Verzeichnisse folgender grds. Hinweis:
Die in § 11 (1) IFG benannten Verzeichnisse sind nicht konkret und abschließend benannt, so dass Verzeichnisse in diesem Sinne bereits im Internet der BNetzA elektronisch zur Verfügung stehen. Für weitere Informationssammlungen wird auf die Internetseite der Bundesnetzagentur -insbesondere unter der Rubrik "Aktuelles", unter der Rubrik "Die Bundesnetzagentur --> Publikationen"- verwiesen. Hierzu die Links:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1... und
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1....
3. Frage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2)
Gem. § 9 Abs. 3 IFG lehne ich die Zusendung des Organisations- und Aktenplans ab. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antwort der Frage 4.
4. Frage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz § 11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz § 11 (3)
Links gem. § 11 Abs. 1 IFG: Siehe Antwort unter Frage 1 und 2
Der aktuelle Organisationsplan und der Aktenplan sind gem. § 11 Abs. 2 und 3 allgemein zugänglich über die Internetseite der Bundesnetzagentur. Anbei der Link
Organisations- und Aktenplan :
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1...
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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