Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesnetzagentur (Bund)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1) das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4.
Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ?
2) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1)
3) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2)
4) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2013
  • Frist
    2. Juli 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) das Aktenverz…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesnetzagentur (Bund)
Datum
29. Mai 2013 16:35
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) das Aktenverzeichnis (Aktendatei) betreffend der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR) (http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/beratung/behoerden/schriftgutverwaltung/registraturrichtlinie.pdf) §14 und Anlage 4. Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden ? 2) die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) 3) die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2) 4) die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (3)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Blässer, Ihre Anfrage zum o. g. Thema möchte ich Ihnen wie folgt beantworten: 1. Frage: Ist d…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Aktenverzeichnis und IFG §11 - Bundesnetzagentur (Bund);
Datum
26. Juni 2013 16:15
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Blässer, Ihre Anfrage zum o. g. Thema möchte ich Ihnen wie folgt beantworten: 1. Frage: Ist das Aktenverzeichnis (Aktendatei) in elektronischer Form vorhanden? In der Bundesnetzagentur ist die Papierakte die federführende Akte. Darüber hinaus erfolgt eine dezentrale Aktenführung, d. h. jede Organisationseinheit (OrgE) ist für das anfallende Schriftgut entsprechend der jeweiligen Fachaufgabe verantwortlich. Vor diesem Hintergrund gibt es kein Aktenverzeichnis in elektronischer Form, welches als Gesamtverzeichnis über den Aktenbestand innerhalb der Bundesnetzagentur geführt wird. Grds. Hinweis: Die Registraturrichtlinie (RegR) bildet die Rahmenrichtlinie für alle Bundesministerien. Für den nachgeordneten Bereich -wozu die Bundesnetzagentur als obere Bundesbehörde zählt, stellt die RegR lediglich eine Leitlinie dar. Demnach orientiert sich die BNetzA an den Empfehlungen. Aufgrund bestehener Besonderheiten wie z. B. unterschiedliche Aktenverwaltung (dezentral oder zentral) muss die RegR nicht eins zu eins (insbes. § 14 und Anlage 4 RegR)abgebildet werden. Demnach besteht für die BNetzA keine grds. Verpflichtung eine Aktenplandatei zu erstellen. 2. Frage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (1) Siehe Antwort unter 1. zur Anforderung "Aktenverzeichnis (Aktendatei)" Zu weitere Verzeichnisse folgender grds. Hinweis: Die in § 11 (1) IFG benannten Verzeichnisse sind nicht konkret und abschließend benannt, so dass Verzeichnisse in diesem Sinne bereits im Internet der BNetzA elektronisch zur Verfügung stehen. Für weitere Informationssammlungen wird auf die Internetseite der Bundesnetzagentur -insbesondere unter der Rubrik "Aktuelles", unter der Rubrik "Die Bundesnetzagentur --> Publikationen"- verwiesen. Hierzu die Links: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1... und http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1.... 3. Frage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Organisations- und Aktenpläne, gemäß Informationsfreiheitsgesetz §11 (2) Gem. § 9 Abs. 3 IFG lehne ich die Zusendung des Organisations- und Aktenplans ab. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antwort der Frage 4. 4. Frage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Links zu den Informationen in elektronischer Form - Informationsfreiheitsgesetz § 11 (1) und (2), gemäß Informationsfreiheitsgesetz § 11 (3) Links gem. § 11 Abs. 1 IFG: Siehe Antwort unter Frage 1 und 2 Der aktuelle Organisationsplan und der Aktenplan sind gem. § 11 Abs. 2 und 3 allgemein zugänglich über die Internetseite der Bundesnetzagentur. Anbei der Link Organisations- und Aktenplan :http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1... Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] _________________________ Z 11 Organisation, Arbeitsschutz Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Telefon: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.bundesnetzagentur.de