Aktenverzeichnisse Apothekerkammer
Anfrage an:
Apothekerkammer Berlin
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)
1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichnisse im Sinne von § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG),
2. einer Liste der anderen Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse, die nach § 17 Abs. 5 S. 2 IFG allgemein zugänglich zu machen sind, sowie
3. der in der Liste unter 2. aufgeführten Dokumente.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Dezember 2012
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Kosten dieser Information:10,00 Euro
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