Aktenverzeichnisse Apothekerkammer

1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichnisse im Sinne von § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG),

2. einer Liste der anderen Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse, die nach § 17 Abs. 5 S. 2 IFG allgemein zugänglich zu machen sind, sowie

3. der in der Liste unter 2. aufgeführten Dokumente.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2012
  • Frist
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
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Simon Weiß
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übersendung 1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichn…
An Apothekerkammer Berlin Details
Von
Behörde
Betreff
Aktenverzeichnisse Apothekerkammer
Datum
3. Dezember 2012 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übersendung 1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichnisse im Sinne von § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG), 2. einer Liste der anderen Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse, die nach § 17 Abs. 5 S. 2 IFG allgemein zugänglich zu machen sind, sowie 3. der in der Liste unter 2. aufgeführten Dokumente. lch gehe davon aus, dass dies eine einfach zu bescheidende Anfrage ist und die Informationen elektronisch übermittelt werden können. Dementsprechend werden meines Erachtens die Kosten der Auskunft zehn Euro nicht überschreiten. Sollten Sie die Kosten wider Erwarten höher einschätzen, bitte ich um Benachrichtigung und Begründung, bevor die Kosten tatsächlich anfallen. Gemäß § 3 Abs. 1 IFG besteht ein Anspruch auf die begehrte Auskunft. Die Übersendung der beschriebenen Dokumente in elektronischer Form ist von § 13 Abs. 6 IFG Berlin gedeckt Ich verweise auch auf § 15 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen ?Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Als Frist für lhre Antwort habe ich mir den 17. Dezember 2012 notiert. lch bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Simon Weiß

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Apothekerkammer Berlin
Sehr geehrter Herr Weiß, auf Ihren oben genannten Antrag übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen. zu 1.) …
Von
Apothekerkammer Berlin
Betreff
Re: Aktenverzeichnisse Apothekerkammer
Datum
17. Dezember 2012 12:00
Status
Anfrage erfolgreich Nachricht wurde nicht gesendet
Sehr geehrter Herr Weiß, auf Ihren oben genannten Antrag übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen. zu 1.) Der Aktenplan ist veröffentlicht unter www.akberlin.de > Impressum > Aktenplan http://www.akberlin.de/fileadmin/akb/kammer/Aktenplan_Apothekerkammer_Berlin__Stand_12_2012.pdf zu 2.) An Verzeichnissen i.S.d. § 17 Abs. 5 Satz 2 IFG wird das aufgrund der ersten Anfrage nach dem IFG neu angelegte "Verzeichnis der Anträge nach § 3 IFG" geführt. Weitere Verzeichnisse etc. werden nicht geführt. zu 3.) Das Verzeichnis der Anträge nach § 3 IFG ist in der Anlage beigefügt. Ihr Antrag ist nach § 16 IFG gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid ist beigefügt. Mit freundlichen Grüßen