Aktenverzeichnisse SenFin

1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichnisse im Sinne von § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG),

2. einer Liste der anderen Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse, die nach § 17 Abs. 5 S. 2 IFG allgemein zugänglich zu machen sind, sowie

3. der in der Liste unter 2. aufgeführten Dokumente.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2012
  • Frist
    3. Januar 2012
  • Ein:e Follower:in
Simon Weiß (Piratenfraktion Berlin)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übersendung 1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichn…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Simon Weiß (Piratenfraktion Berlin)
Betreff
Aktenverzeichnisse SenFin
Datum
3. Januar 2012 12:00
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übersendung
1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichnisse im Sinne von § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG), 2. einer Liste der anderen Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse, die nach § 17 Abs. 5 S. 2 IFG allgemein zugänglich zu machen sind, sowie 3. der in der Liste unter 2. aufgeführten Dokumente.
lch gehe davon aus, dass dies eine einfach zu bescheidende Anfrage ist und die Informationen elektronisch übermittelt werden können. Dementsprechend werden meines Erachtens die Kosten der Auskunft zehn Euro nicht überschreiten. Sollten Sie die Kosten wider Erwarten höher einschätzen, bitte ich um Benachrichtigung und Begründung, bevor die Kosten tatsächlich anfallen. Gemäß § 3 Abs. 1 IFG besteht ein Anspruch auf die begehrte Auskunft. Die Übersendung der beschriebenen Dokumente in elektronischer Form ist von § 13 Abs. 6 IFG Berlin gedeckt. Ich verweise auch auf § 15 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Als Frist für lhre Antwort habe ich mir den 17. Dezember 2012 notiert. lch bitte um Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen Simon Weiß (Piratenfraktion Berlin)

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Weiß, in Beantwortung Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen vorab unser Antwortschreiben, welches …
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Re: Aktenverzeichnisse SenFin
Datum
17. Dezember 2012 12:00
Status
Anfrage erfolgreich Nachricht wurde nicht gesendet
Sehr geehrter Herr Weiß, in Beantwortung Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen vorab unser Antwortschreiben, welches Ihnen noch auf dem Postweg zugeht, sowie den Aktenplan unserer Verwaltung. Sie beantragen nach § 3 BlnInfG die Übersendung der nach § 17 Abs. 5 BlnIFG Verzeichnisse. Ihrem Begehren wird stattgegeben. Den von der Senatsverwaltung für Finanzen geführten Aktenplan senden wir Ihnen aufgrund des Umfanges von 222 Seiten in elektronischer Form nach § 13 Abs. 6 BlnIFG per e-mail zu. Der Aktenplan der Senatsverwaltung für Finanzen wird umgehend auf der Internetseite unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/zentral/organisation/orga.html veröffentlicht werden, um den gesetzlichen Vorgaben des § 17 BlnIFG zu entsprechen. Neben dem Aktenplan werden in unserem Haus noch fallbezogene Listen geführt: Andere Verzeichnisse, Register, Aktenordnungssysteme, Einsenderverzeichnisse oder Tagebücher werden nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen