Aktenzeichen

Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2013
  • Frist
    7. Mai 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die Akten…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen
Datum
4. April 2013 18:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Petenteneingabe vom 09.04.2013 IX-780/009 II#0053 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in der Anlage erhalte…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Petenteneingabe vom 09.04.2013
Datum
2. Mai 2013 10:51
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
191,8 KB
IX-780/009 II#0053 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in der Anlage erhalten Sie die gewünschte Auskunft auf Ihre Eingabe vom 09.04.2013. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sylvia Berger ---------------- Leiterin "Zentrale Aufgaben" beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Husarenstr. 30 53117 Bonn Tel: +49 (0)228-997799-911 Fax: +49 (0)228-997799-550 e-Fax: +49 (0)22899107799-911 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internetadresse: www.datenschutz.bund.de
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe beim BfDI - IX-780/009 II#0053 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe beim BfDI - IX-780/009 II#0053
Datum
11. Juli 2013 11:48
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
288,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-780/009 II#0053 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, beigefügtes Dokument erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe beim BfDI - IX-780/009 II#0053 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen IFG-Antr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe beim BfDI - IX-780/009 II#0053
Datum
16. Juli 2013 17:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen IFG-Antrag Ziffer 1) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>