Aktenzeichen 11 UJs 3312/19 und 11 Js 17581/19 geführt

Am 27.05.2019. veröffentlichte das Polizeipräsidium Ulm in einer Pressemeldung, dass mehrere unbekannte politische Schmiererein in Salach hinterlassen haben und der Göppinger Innenstadt mehrere Betrunkene "Parolen und politisch motivierte Handzeichen" von sich gegeben haben.

Auf Nachfrage gibt das Polizeipräsidium an, die Ermittlungen unter dem Aktenzeichen 11 UJs 3312/19 und 11 Js 17581/19 an sie abgegeben zu haben und daher keine Angaben mehr zu dem Vorfall machen zu dürfen (In Berufung auf § 1 Abs. 3 LIFG in Verbindung mit § 480 Abs. 1 Strafprozessordnung)

Könnten Sie mir bitte folgende Fragen beantworten:

1. Was für Parolen wurden gerufen?
2. Welche Schmiererein wurden gesprüht?
3. Waren verfassungsfeindliche Parolen oder Symbole nach StGB §86 dabei?
4. Sind die Parolen und handzeichen als politisch rechts einzuordnen?
5. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    7. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 27.05.2019. ve…
An Staatsanwaltschaft Ulm Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen 11 UJs 3312/19 und 11 Js 17581/19 geführt [#173647]
Datum
8. Januar 2020 14:20
An
Staatsanwaltschaft Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 27.05.2019. veröffentlichte das Polizeipräsidium Ulm in einer Pressemeldung, dass mehrere unbekannte politische Schmiererein in Salach hinterlassen haben und der Göppinger Innenstadt mehrere Betrunkene "Parolen und politisch motivierte Handzeichen" von sich gegeben haben. Auf Nachfrage gibt das Polizeipräsidium an, die Ermittlungen unter dem Aktenzeichen 11 UJs 3312/19 und 11 Js 17581/19 an sie abgegeben zu haben und daher keine Angaben mehr zu dem Vorfall machen zu dürfen (In Berufung auf § 1 Abs. 3 LIFG in Verbindung mit § 480 Abs. 1 Strafprozessordnung) Könnten Sie mir bitte folgende Fragen beantworten: 1. Was für Parolen wurden gerufen? 2. Welche Schmiererein wurden gesprüht? 3. Waren verfassungsfeindliche Parolen oder Symbole nach StGB §86 dabei? 4. Sind die Parolen und handzeichen als politisch rechts einzuordnen? 5. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173647
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Ulm
1 AR 13/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.01.2020, die unter obigem Aktenzeich…
Von
Staatsanwaltschaft Ulm
Betreff
AW: Aktenzeichen 11 UJs 3312/19 und 11 Js 17581/19 geführt [#173647]
Datum
13. Januar 2020 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
1 AR 13/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.01.2020, die unter obigem Aktenzeichen registriert ist. Aus Datenschutzgründen beantworten wir Anfragen grundsätzlich nicht per Email. Es steht Ihnen aber frei, uns Ihre postalische Erreichbarkeit mitzuteilen, über welche wir dann Ihre Anfrage gerne beantworten werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort, ich bitte Sie meine Anfrage postalisch zu beantworten.…
An Staatsanwaltschaft Ulm Details
Von
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Betreff
AW: Aktenzeichen 11 UJs 3312/19 und 11 Js 17581/19 geführt [#173647]
Datum
13. Januar 2020 10:02
An
Staatsanwaltschaft Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort, ich bitte Sie meine Anfrage postalisch zu beantworten. Meine Postalische Anschrift finden sie unter dieser Email. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173647 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>