Aktenzeichen

Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.

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  • Datum
    10. April 2013
  • Frist
    14. Mai 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die Akten…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen
Datum
10. April 2013 17:35
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Ihre E-Mail vom 10. April 2013 17:35 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Leider kann Ihr Anliegen bei der Agentur…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. April 2013 17:35
Datum
16. April 2013 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Leider kann Ihr Anliegen bei der Agentur für Arbeit nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter. Die Zuständigkeit der Jobcenter finden Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html. Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt) finden Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549720/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html. Ihre E-Mail wurde nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit P.S.: Wussten Sie schon – die LERNBÖRSE exklusiv bietet individuelle Weiterbildung rund um die Themen Bewerbung und Arbeitsalltag. Empfohlen von Stiftung Warentest!
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AW: Ihre E-Mail vom 10. April 2013 17:35 Sehr geehrte Damen und Herren, ist es also korrekt, dass die Bundesagen…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 10. April 2013 17:35
Datum
17. April 2013 01:05
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ist es also korrekt, dass die Bundesagentur für Arbeit keine Akten wie z.B. Sachakten besitzt. Mit freundlichen Grüßen betreffend Email vom 16.04.2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Leider kann Ihr Anliegen bei der Agentur für Arbeit nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter. Die Zuständigkeit der Jobcenter finden Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html. Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt) finden Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549720/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html. Ihre E-Mail wurde nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit P.S.: Wussten Sie schon – die LERNBÖRSE exklusiv bietet individuelle Weiterbildung rund um die Themen Bewerbung und Arbeitsalltag. Empfohlen von Stiftung Warentest! vom 10.04.2013 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013. [… Zeige kompletten Anfragetext] Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Ihre E-Mail vom 17.04.2013 01:05 Uhr Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anlieg…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.04.2013 01:05 Uhr
Datum
18. April 2013 11:29
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wurde in dem RR vom 18.04.2013 abschließend erledigt. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter. Die Zuständigkeit der Jobcenter finden Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html. Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt) finden Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549720/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html. Ihre E-Mail wurde nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit P.S.: Wussten Sie schon – die LERNBÖRSE exklusiv bietet individuelle Weiterbildung rund um die Themen Bewerbung und Arbeitsalltag. Empfohlen von Stiftung Warentest!