Aktenzeichen

Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2013
  • Frist
    7. Mai 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen
Datum
4. April 2013 18:06
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
D1-2013/3(TG) Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage und an Ihrem regen In…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Aktenzeichen
Datum
9. April 2013 09:51
Status
Anfrage erfolgreich
D1-2013/3(TG) Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage und an Ihrem regen Interesse an der Tätigkeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert? Nein. Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche? Beim HmbBfDI werden 4 verschiedene Arten von Akten geführt. Das sind zunächst die Sachakten, die sich mit einem bestimmten Thema oder ggf. mit einer bestimmten Behörde oder einem bestimmten Unternehmen beschäftigen. Daneben gibt es die Eingabenakten Datenschutz und Informationsfreiheit sowie - erst seit 01.04.2013 – Akten zu den Anfragen, die nach dem HmbTG an uns gerichtet werden. Gerade die in den Sachakten erhobenen Daten sind sehr vielfältig, da auch die Themenbereiche sehr unterschiedlich sind; sie reichen von der Ausstattung der Dienststelle über Schriftverkehr und Abstimmungen zur Datenschutzkonferenz bis zu datenschutzrechtlichen Prüfungen von Firmen. Eine erschöpfende Angabe, welche Daten in den Sachakten gespeichert sind, ist daher nicht möglich. Als Beispiele seien aber genannt: Name der Behörde/des Unternehmens oder Bezeichnung des Themas, ggf. Ansprechpartner, Schriftverkehr, ggf. Prüfungsprotokolle, Bewerbungsunterlagen und so weiter. Für nähere Informationen empfehle ich Ihnen Einsicht in unseren Aktenplan, der unter http://www.datenschutz-hamburg.de/uploa… veröffentlicht ist. Die Akten zu datenschutzrechtlichen oder informationsfreiheitsrechtlichen Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern enthalten in der Regel denn Namen und die Kontaktdaten des Petenten/der Petentin, den Gegenstand der Beschwerde, Schriftverkehr mit der entsprechende Behörde bzw. dem Unternehmen und ggf. Vermerke zur Sache. Akten zu Anfragen nach dem HmbTG enthalten in der Regel ebenfalls die Kontaktdaten der/des Anfragenden, die Anfrage und das Antwortschreiben ggf. mit Anlagen. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen? Die Aktenzeichen der Sachakten setzen sich wie folgt zusammen (vgl. Aktenplan): Erste 2 Ziffern: Übergeordneter Bereich, z.B. 02 = Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten, Tätigkeitsberichte; folgende 2 Ziffern (durch einen Punkt getrennt): Thema, z.B. 02.01 = Öffentlichkeitsarbeit; folgende 2 Ziffern (durch Bindestrich getrennt): spezielles Thema, z.B. 02.01-17 = Herstellung eines Datencheckheftes; nach Bedarf kann das Aktenzeichen noch um weitere Ziffern, getrennt durch einen Schrägstrich, ergänzt werden, z.B. 02.01-17/1 = Datencheckheft, Qualitätsumfrage. Die Aktenzeichen der Eingaben und Anfragen setzen sich aus dem Jahr und der laufenden Nummer sowie, zur Unterscheidung, einem erläuternden Klammerzusatz zusammen, z.B. 2013/500 = die fünfhundertste datenschutzrechtliche Eingabe im Jahr 2013; 2013/500(IFG) = die fünfhundertste informationsfreiheitsrechtliche Eingabe im Jahr 2013 und 2013/500(TG) = die fünfhundertste Anfrage nach dem HmbTG im Jahr 2013. Im Schriftverkehr wird der Nummer in der Regel das Leitzeichen des bearbeitenden Referenten vorangestellt (siehe oben). Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013. Wie oben ausgeführt, werden die Sachakten nicht chronologisch geführt. Eine Angabe des zuletzt vergebenen Aktenzeichens ist daher nicht möglich. Die jeweils letze Nummer der übrigen Aktenarten sind wie folgt (Stand 09.04.2013): 2007/759 2008/945 2009/1198 2009/11(IFG) 2010/1728 2010/21 (IFG) 2011/1295 2011/23 (IFG) 2012/1102 2012/40 (IFG) 2013/330 2013/23(IFG) 2013/3(TG) Diese Auskunft ergeht gebührenfrei, mit freundlichen Grüßen Arne Gerhards ____________________________________________________________________________ Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Klosterwall 6 (BlockC), 20095 Hamburg Telefon: 040/42854-4153 (Durchwahl) -4040 (Geschäftsstelle) Fax: 040/42854-4000, eFax: 040/ 427911-806 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Vertrauliche Informationen sollten auf elektronischem Weg nur verschlüsselt an uns übermittelt werden. [Mailunterzeile 88888.png]