Aktenzeichen

Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2013
  • Frist
    14. Mai 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen
Datum
10. April 2013 17:34
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei Ihnen zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
________________________________ Von: Schüssel, Herbert Gesendet: Montag, 22. April 2013 16:01 An: <<E-Mail-…
________________________________ Von: Schüssel, Herbert Gesendet: Montag, 22. April 2013 16:01 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Aktenzeichen Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Fragen beantworte ich gerne. Die Auskunft ist gebührenfrei. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert? Nein. Welche Daten werden in einer Akte bei Ihnen erhoben? Die Akten dienen der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und nicht primär der Datenerhebung. Daher kann die Frage allenfalls dahingehend beantwortet werden, dass diejenigen Daten erhoben werden, welche für die Erfüllung des mit der Akte verbundenen Zwecks erforderlich sind. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Akten und wenn ja, welche? (1) A-Akten - auch Haupt- oder Generalakten genannt - enthalten Schrift­gut von genereller Bedeutung (z. B. Gesetze, Verordnungen, Satzungen sowie Bekanntmachungen, Erlasse, Verfügungen und Ent­scheidungen von grundsätzlicher Bedeutung). (2) B-Akten - so genannte Sachakten - enthalten Schriftgut, das einzelne Personen, Sachen, Ereignisse oder Rechtsverhältnisse betrifft, und dem über die Erledigung des Einzelfalles hinaus keine allgemeine Bedeutung zukommt. (3) Sonstiges Schriftgut/Beiakten sind Unterlagen, die wegen ihrer äußeren Beschaffenheit zur Aufnahme in die Akten, zu denen sie gehören, nicht geeignet sind (z. B. Druckschriften, umfangreiche Maschinenausdrucke, Karten, Pläne, Zeichnungen, Bildmaterial, Filme, Schallplatten, Tonbänder usw.). Sie tragen außer dem Aktenzeichen der Einzelakten die Bezeichnung "Beiakte". Die Führung einer Beiakte ist in der Einzelakte/Sachakte zu vermerken. (4) Loseblattsammlungen sind Unterlagen von untergeordneter Bedeutung (z. B. Prospekte, Werbematerial usw.), die zur Aufnahme in die Akten nicht geeignet sind, in losen Sammlungen zusammenzufassen und etwa 1 Jahr nach Eingang des letzten in die Sammlung aufgenommenen Stückes zu vernichten sind. (5) Altakten sind die für den Dienstbetrieb nicht mehr ständig benötigten, aber noch befristet aufzubewahrenden Vorgänge. (6) Archivakten sind Altakten, die wegen ihres geschichtlichen, kulturellen oder sonstigen Wertes nicht vernichtet werden dürfen. (7) Weiterhin existieren noch Personalakten. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identi­fi­ka­tions­num­mer) bei Ihnen zusammen? Grundsätzlich aus der Bezeichnung der Organisationseinheit (i.d.R. Referat) und einem vierstelligen Aktenzeichen, teilweise mit Ab­lei­tungen unterschiedlicher Art. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identi­fi­ka­tions­nummer) für die Jahre 2007 bis 2012 und bisher 2013. In der Aktenstruktur gibt es kein eindeutig als letztes Aktenzeichen identifizierbares Aktenzeichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Herbert Schüssel
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Es ergeben sich wei…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aktenzeichen
Datum
25. April 2013 20:38
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Es ergeben sich weitere Fragen: Welche Bezeichnungen der Organisationseinheit (i.d.R. Referat) gibt es ? Welche Organisationseinheiten gibt es ? Wie setzt sich das vierstellige Aktenzeichen zusammen ? Welche Ab­lei­tungen unterschiedlicher Art gibt es ? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Nachfragen beantworte ich wie folgt: Welche Bezeichnung der Organisat…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Aktenzeichen
Datum
27. Mai 2013 10:32
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Nachfragen beantworte ich wie folgt: Welche Bezeichnung der Organisationseinheit (i.d.R. Referat) gibt es? Das Ministerium veröffentlicht die Internetseite www.mais.nrw.de . Auf dieser Internetseite befindet sich auch ein Organisationsplan mit allen Organisationseinheiten des Ministeriums. Welche Organisationseinheiten gibt es? Antwort entsprechend der vorherigen Frage. Wie setzt sich das vierstellige Aktenzeichen zusammen? Die Aktenzeichen setzen sich aus Obergruppe/Gruppe/Untergruppe und das eigentliche Aktenzeichen, sog. Betreffeinheit zusammen. Die Gliederung erfolgt nach sachlichen Zusammenhängen in Abhängigkeit der jeweiligen Aufgaben der Organisationseinheiten. Welche Ableitungen unterschiedlicher Art gibt es? Die Ableitungen werden i.d.R. nach den Erfordernissen weiterer Untergliederungen eines Aktenzeichens durch die jeweiligen Referate gebildet. Eine Ableitung könnte beispielsweise die Untergliederung eines Aktenzeichens nach Kreisen und kreisfreien Städten sein. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Herbert Schüssel