Aktenzeichen des gerichtlichen Verfahrens der AOK Baden-Württemberg gegen den LfDI BW betr. Nicht-Veröffentlichung des Bußgeldbescheides nach DSGVO-EU gegen die AOK

Aktenzeichen des/der gerichtlichen Verfahren(s) der AOK Baden-Württemberg gegen den LfDI BW betr. Nicht-Veröffentlichung des Bußgeldbescheides nach DSGVO-EU gegen die AOK

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2022
  • Frist
    23. Juli 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenzeichen d…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen des gerichtlichen Verfahrens der AOK Baden-Württemberg gegen den LfDI BW betr. Nicht-Veröffentlichung des Bußgeldbescheides nach DSGVO-EU gegen die AOK [#251842]
Datum
21. Juni 2022 08:08
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen des/der gerichtlichen Verfahren(s) der AOK Baden-Württemberg gegen den LfDI BW betr. Nicht-Veröffentlichung des Bußgeldbescheides nach DSGVO-EU gegen die AOK
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251842/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Aktenzeichen des gerichtlichen Verfahrens der AOK Baden-Württemberg gegen den LfDI BW betr. Nicht-Veröffentlichung des Bußgeldbescheides nach DSGVO-EU gegen die AOK [#251842]
Datum
21. Juni 2022 08:08
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 21. Juni 2022 teile ich Ihnen mit, dass…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Aktenzeichen des gerichtlichen Verfahrens der AOK Baden-Württemberg gegen den LfDI BW betr. Nicht-Veröffentlichung des Bußgeldbescheides nach DSGVO-EU gegen die AOK [#251842]
Datum
5. Juli 2022 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 21. Juni 2022 teile ich Ihnen mit, dass das von Ihnen erbetene Aktenzeichen 14 K 5332/20 lautet. Mit freundlichen Grüßen