Aktenzeichen des Urteils gegen Mitarbeiter der Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2017 starb ein Radfahrer nach einem Sturz über die sog. "Kölner Teller" in der Wolfsbrunnensteige.

Die Stadt Heidelberg, bzw. verantwortliche Mitarbeiter der Stadt, wurden deshalb wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Bitte senden Sie mir das Gerichtsaktenzeichen des Urteils zu.

Ich hatte in einer anderen Anfrage - https://fragdenstaat.de/a/240357 - nach dem ganzen Urteil gefragt. Nach einem Monat ist sowohl unklar, ob dieses in den Heidelberger Akten zu finden ist, als auch, ob die Stadt die Information herausgeben möchte. Mit Übersendung des Urteils erledigt sich diese Anfrage natürlich.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2017 starb ein Radfahrer nach einem Sturz über die s…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen des Urteils gegen Mitarbeiter der Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers [#243242]
Datum
14. März 2022 17:09
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2017 starb ein Radfahrer nach einem Sturz über die sog. "Kölner Teller" in der Wolfsbrunnensteige. Die Stadt Heidelberg, bzw. verantwortliche Mitarbeiter der Stadt, wurden deshalb wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bitte senden Sie mir das Gerichtsaktenzeichen des Urteils zu. Ich hatte in einer anderen Anfrage - https://fragdenstaat.de/a/240357 - nach dem ganzen Urteil gefragt. Nach einem Monat ist sowohl unklar, ob dieses in den Heidelberger Akten zu finden ist, als auch, ob die Stadt die Information herausgeben möchte. Mit Übersendung des Urteils erledigt sich diese Anfrage natürlich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243242/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Heidelberg
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 14.03.2022 stellten Sie folgenden Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
LIFG-Antrag - Aktenzeichen des Urteils gegen Mitarbeiter der Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers [#243242]
Datum
14. April 2022 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 14.03.2022 stellten Sie folgenden Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG): "... im Jahr 2017 starb ein Radfahrer nach einem Sturz über die sog. "Kölner Teller" in der Wolfsbrunnensteige. Die Stadt Heidelberg, bzw. verantwortliche Mitarbeiter der Stadt, wurden deshalb wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bitte senden Sie mir das Gerichtsaktenzeichen des Urteils zu." Nach Rückmeldung der betroffenen Ämter befindet sich das von Ihnen gewünschte Gerichtsaktenzeichen nicht in den Unterlagen der Stadt Heidelberg. Mit freundlichen Grüßen