Aktenzeichen des Urteils gegen Mitarbeiter der Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2017 starb ein Radfahrer nach einem Sturz über die sog. "Kölner Teller" in der Wolfsbrunnensteige.
Die Stadt Heidelberg, bzw. verantwortliche Mitarbeiter der Stadt, wurden deshalb wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Bitte senden Sie mir das Gerichtsaktenzeichen des Urteils zu.
Ich hatte in einer anderen Anfrage - https://fragdenstaat.de/a/240357 - nach dem ganzen Urteil gefragt. Nach einem Monat ist sowohl unklar, ob dieses in den Heidelberger Akten zu finden ist, als auch, ob die Stadt die Information herausgeben möchte. Mit Übersendung des Urteils erledigt sich diese Anfrage natürlich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum14. März 2022
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20. April 2022
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