Aktenzeichen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bund)

Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2013
  • Frist
    22. Mai 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die Akten…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bund)
Datum
19. April 2013 20:14
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Aktenzeichen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) 116-05111/0002 Bet…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Aktenzeichen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Datum
23. April 2013 15:43
Status
Warte auf Antwort
116-05111/0002 Betr.: Aktenzeichen im BMELV Ihr Antrag vom 19.04.2013 Sehr geehrter Anonymer Nutzer, Ihre Fragen beantworte ich in der Reihenfolge, wie Sie sie in Ihrer Anfrage gestellt haben. 1. Die Akten des BMELV werden nicht elektronisch gespeichert. Es wird lediglich eine Metadatenerfassung durchgeführt. 2. Im BMELV werden überwiegend Sachakten, untergliedert in Sammel-, Einzel- oder Sondersachakten geführt. Vereinzelt werden auch Fallakten als Sonderform der Einzelsachakte geführt. 3. Es werden die Metadaten einer Akte erfasst (Aktenzeichen, Akteninhalt, Erstelldatum, Ersteller Registratur, ggf. Wiedervorlage, Anzahl der Aktenhefte, Laufzeit, Aufbewahrungsdauer und -ort). 4. Das Aktenzeichen setzt sich aus dem Aktenplanzeichen, ggf. einer "festen Ableitung" (z.B. Länderkürzel) und einer Ordnungsnummer zusammen. 5. Das letzte Aktenplanzeichen im Jahre 2007 lautete "9692". Im Jahre 2008 wurde eine Aktenplanrevision vorgenommen. Seitdem lautet das letzte Aktenplanzeichen "66205". Der Aktenplan des BMELV ist gem. § 11 Abs. 2 IFG auf der Internetseite des BMELV der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Robert Heil ________________________ Referat 116 - Innerer Dienst - Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Rochusstraße 1, 53123 Bonn Telefon: +49 228 / 99 529-4692 Fax: +49 228 / 99 529-554692 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmelv.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\Hildebrandtp\Lokale%20Einstellungen\Temporary%20Internet%20Files\OLK19F\www.bmelv.de>
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AW: Aktenzeichen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) 116-05111/0002 …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: Aktenzeichen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Datum
25. April 2013 20:52
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
116-05111/0002 Betr.: Aktenzeichen im BMELV Ihr Antrag vom 19.04.2013 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Es ergeben sich weitere Fragen: Welche "festen Ableitungen" bzw. Abkürzungen oder Nummern dafür gibt es hinsichtlich des Aktenzeichens im BMELV ? Welche Länderkürzel bzw. Abkürzungen oder Nummern dafür gibt es hinsichtlich des Aktenzeichens im BMELV ? Wie setzt sich die Ordnungsnummer des Aktenzeichens im BMELV zusammen ? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Aktenzeichen im BMELV 116-005111/0002 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Nac…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Aktenzeichen im BMELV
Datum
30. April 2013 15:57
Status
Anfrage erfolgreich
116-005111/0002 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Nachfrage vom 25.04.2013 zum Antrag vom 19.04.2013 beantworte ich wie folgt: · Zur Wahrung der Aktenplan- und der Aktenübersicht können auf der Ebene der Betreffseinheiten, dh. bei den Aktenplanzeichen, abgeleitete Betreffseinheiten gebildet werden. Im BMELV werden feste Ableitungen für: - Institutionen, Einrichtungen, Gesellschaften, Verbände, Vereine - Oberste Bundesbehörden und Beauftragte - Bundesforschungsinstitute im Bereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - Bundesbehörden sowie der Aufsicht des Ministeriums unterstehende rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts - Bezuschusste Einrichtungen - Bundesausschüsse, Beratende Gremien der Bundesregierung - Sonstige europäische/internationale Organisationen und Einrichtungen - Länder- und Regionen verwendet. · Feste Ableitungen werden für formal einheitliche Ordnungsbereiche (z. B. Bundesländer, ausländische Staaten) mit möglichst merkfähigen Buchstaben-Ableitungskennzeichen (z. B. BY = Bayern) einheitlich festgelegt. Im BMELV kommen die Zwei- bzw. Dreibuchstabencodes nach DIN EN ISO 3166-1, veröffentlicht u.a. im Länderverzeichnis für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland des Auswärtigen Amtes für die Länder und Regionen zum Einsatz. Die Ableitungen für die obersten Bundesbehörden und Beauftragte sind dem Verzeichnis der Abkürzungen für die Verfassungsorgane, die obersten Bundesbehörden und die obersten Gerichtshöfe des Bundes entnommen. Die im BMELV verwendeten Länderkürzel für die Bundesländer ergeben sich aus der ISO-Norm 3166-2. Die weiteren o.g. Ableitungen wurden hausintern erstellt. · Die Ordnungsnummer ist eine fortlaufende vierstellige Zahl nach dem Aktenplanzeichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Robert Heil ________________________ Referat 116 - Innerer Dienst - Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Rochusstraße 1, 53123 Bonn Telefon: +49 228 / 99 529-4692 Fax: +49 228 / 99 529-554692 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmelv.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\Hildebrandtp\Lokale%20Einstellungen\Temporary%20Internet%20Files\OLK19F\www.bmelv.de>