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Aktenzeichen, Kalenderdaten und sonstige Informationsübersichten über alle Eingaben an den Petitionsausschuss des Landtags betreffend die LDI NRW

Aktenzeichen, Kalenderdaten und sonstige Informationsübersichten über alle Eingaben an den Petitionsausschuss des Landtags betreffend die LDI NRW

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen, Kalenderdaten und sonstige Informationsübersichten über alle Eingaben an den Petitionsausschuss des Landtags betreffend die LDI NRW [#195412]
Datum
17. August 2020 12:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen, Kalenderdaten und sonstige Informationsübersichten über alle Eingaben an den Petitionsausschuss des Landtags betreffend die LDI NRW
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195412/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen, Kalenderdaten und sonstige Informationsübersichten über alle Eingaben an den Petitionsausschuss des Landtags betreffend die LDI NRW [#195412]
Datum
17. August 2020 12:50
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 17.08.2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> Fallkonstellationen, in denen gegen die LD…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 17.08.2020
Datum
21. August 2020 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Fallkonstellationen, in denen gegen die LDI NRW eine Petition erhoben wird, fußen immer auf bereits vorliegenden Eingaben. Diese zu Grunde liegenden Eingaben sind in unserer Registratur erfasst. Evtl. nachfolgend eingehende Petitionen werden den Eingaben zugeordnet und zum Vorgang genommen. Ein Auswertungsinstrument, dass nachfolgend eingehende Petitionen auffinden könnte, ist im Registratursystem nicht vorhanden. Damit ist die von Ihnen gewünschte Information nicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vorhanden. Falls Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Mitteilung Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr IFG-Antrag vom 17.08.2020 [#195412] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für diese Antwor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 17.08.2020 [#195412]
Datum
1. September 2020 09:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für diese Antwort. Sind Sie sicher, dass es keine eingabenübergreifende Petitionen Ihre Institution betreffend an den Landtag gab/gibt? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195412/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.