Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU an Ihre Aufsichtsbehörde durch die verantwortliche Stelle im Bundesamt für Justiz

Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU an Ihre Aufsichtsbehörde durch die verantwortliche Stelle im Bundesamt für Justiz

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2022
  • Frist
    23. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenzeichen/Kale…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU an Ihre Aufsichtsbehörde durch die verantwortliche Stelle im Bundesamt für Justiz [#251875]
Datum
21. Juni 2022 15:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU an Ihre Aufsichtsbehörde durch die verantwortliche Stelle im Bundesamt für Justiz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251875/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/002 II#0936 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU an Ihre Aufsichtsbehörde durch die verantwortliche Stelle im Bundesamt für Justiz [#251875] # IFG-780/002 II#0936
Datum
27. Juni 2022 09:32
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/002 II#0936 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihr Eingangsschreiben, stelle klar, dass bewusst Meldungen gem. Art.…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU an Ihre Aufsichtsbehörde durch die verantwortliche Stelle im Bundesamt für Justiz [#251875] # IFG-780/002 II#0936 [#251875]
Datum
4. Juli 2022 13:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihr Eingangsschreiben, stelle klar, dass bewusst Meldungen gem. Art. 33 DSGVO-EU an Ihre Aufsichtsbehörde (durch das Bundesamt für Justiz und für alle dortigen Datenverarbeitungsvorgänge bzw. Register) erfragt wurden/werden. Die Kalenderdaten der (fristgerecht binnen 48 Stunden) nach der DSGVO-EU zu erfolgenden Meldungen werden gem. Ihren Informationssammlungsprinzipien abgefragt. Ferner grenze ich den Zeitraum ansonsten für die Zeit seit 1 Jahr vor meiner Informationsfreiheitsanfrage vom 21.6.22 ein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251875/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/002 II#0936 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/002 II#0936
Datum
18. Juli 2022 14:40
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/002 II#0936 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen