Aktenzeichen- Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur


1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ?

2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ?

3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ?

4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ?

5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2014
  • Frist
    25. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen- Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur [#6039]
Datum
24. März 2014 21:47
An
Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? 2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? 3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? 4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? 5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktenzeichen- Landesbeauftragte zur Aufar…
An Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen- Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur [#6039]
Datum
25. April 2014 00:11
An
Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktenzeichen- Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur " vom 24.03.2014 (#6039) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD)
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. März [#6039], die verspätete Antwort bi…
Von
Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD)
Betreff
AW: Aktenzeichen- Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur [#6039]
Datum
29. April 2014 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. März [#6039], die verspätete Antwort bitten wir vielmals zu entschuldigen. Wie Sie vielleicht wissen, besteht das Akteneinsichtsrecht gegenüber den Landesbeauftragten gemäß § 2 Abs. 2 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen. Hauptaufgaben unserer Dienststelle sind gemäß unserem gesetzlichen Auftrag die Beratung von Menschen, die Unrechtserfahrungen in der SBZ und DDR gemacht haben sowie die Aufklärung der Öffentlichkeit über die DDR-Diktatur. Darüber hinaus bieten wir politisch-historische Bildungsarbeit für junge Menschen und Erwachsene an, beraten öffentliche Stellen beim Umgang mit Unterlagen der Staatssicherheit und pflegen die Zusammenarbeit mit Opferverbänden, Aufarbeitungsinitiativen, Bildungsinstitutionen und Gedenkstätten im Land Brandenburg und darüber hinaus. Sie finden das Gesetz ü ber den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (BbgAufarbBG) sowie Informationen zu unseren Aktivitäten auf unserer Homepage www.aufarbeitung.brandenburg.de. Entsprechend dem in § 2 und § 2a BbgAufarbBG festgelegten gesetzlichen Auftrag nimmt unsere Dienststelle kaum Verwaltungsaufgaben wahr, zudem enthalten viele Akten personenbezogene Daten somit sind die Möglichkeiten der Akteneinsicht bei der LAkD begrenzt. Der Regelfall des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist die Einsicht in Unterlagen bzw. deren Herausgabe als Kopie bzw. Datei, nicht jedoch die Beantwortung von Fragen. Nachfolgend möchten wir dennoch zu einigen Ihrer Fragen Stellung nehmen: Zu 1.: Akten werden in unserer Dienststelle zum Teil auch elektronisch gespeichert. Zu 2.: Die Dienststelle der LAkD führt Akten unterschiedlicher Art. Zu 3.: Wir erfassen die Daten, die notwendig sind, um den gesetzlichen Auftrag der Dienststelle gemäß § 2 und § 2a BbgAufarbBG zu erfüllen. Dazu gehören auch personenbezogene oder geschäftliche Daten. Zu 4.: Die Aktenzeichen richten sich nach dem Aktenplan der Dienststelle. Dieser ist in 6 Hauptgruppen gegliedert, die im Wesentlichen die verschiedene Aufgabenbereiche abbilden (1- Zentrale Aufgaben/Angelegenheiten, 2-Beratung, 3-Bildung und Forschung, 4-Veranstaltungen/Ausstellungen/Publikationen, 5-Öffentlichkeitsarbeit, 6-Zusammenarbeit/Gremien). Zu 5.: Eine Auflistung der Aktenzeichen für die von Ihnen angegebenen Jahre (dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Dienststelle der Aufarbeitungsbeauftragten Ihre Tätigkeit erst im Jahr 2010 aufgenommen hat) ist nicht vorgesehen, da das AIG nicht zur erstmaligen Erstellung von Informationen verpflichtet und wir dies mit unserer Personalkapazität auch nicht leisten könnten. Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit können Sie unter anderem auch unseren beiden Tätigkeitsberichten für die Zeit 2010/2011 und 2012/2013 entnehmen, die wir auf unserer Homepage veröffentlicht haben. Mit freundlichen Grüßen