Aktenzeichen- Landkreis Teltow-Fläming


1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ?

2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ?

3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ?

4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ?

5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2014
  • Frist
    24. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen- Landkreis Teltow-Fläming [#6011]
Datum
23. März 2014 23:46
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? 2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? 3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? 4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? 5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Teltow-Fläming
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zur Frage 1: Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert? Antwort: n…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen- Landkreis Teltow-Fläming
Datum
24. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zur Frage 1: Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert? Antwort: nein. Zur Frage 2: Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja, welche? Antwort: Bei uns gibt es unterschiedliche Arten von Akten der verschiedenen Ämter, wie Bauakten; Planungsakten, Gesundheitsakten; Personalakten; Sozialakten; Jugendamtsakten; Gerichtsakten, Umweltakten, Kataster-und Vermessungsakten, Grundstücksakten, Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsakten, Ordnungsamtsakten, Rettungsdienstakten, Vergabeakten, Kommunalaufsichtsrechtliche Akten etc. Zur Frage 3: Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben? Antwort: In diesen verschiedenen Akten werden personen-, finanzielle-, gesundheitliche-,baurechtliche-,umweltrechtliche-,planungsrechtliche-,wirtschaftliche, vergaberechtliche, kommunalaufsichtsrechtliche, tierschutzrechtliche, gewerbliche, jagdrechtliche, ausländerrechtliche etc. Daten durch die verschiedenen Ämter für die tägliche Arbeit erhoben. Zur Frage 4: Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen? Antwort: Das jeweilige Aktenzeichen setzt sich wie folgt zusammen: 30.80.62.92.31/14 30.80. bezeichnet das Gericht und signalisiert, dass es sich hier um eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung handelt. 62 ist die interne Bezeichnung des Kataster-und Vermessungsamtes. 92 bezeichnet das VG Potsdam. 31 bezeichnet die fortlaufende aktuelle Nummer und Anzahl der bisherigen Gerichtsverfahren. 2014 bezeichnet das aktuelle Jahr. Gleiches gilt für die anderen 17 Ämter der Kreisverwaltung, die ihre jeweiligen Aktenzeichen nach dem Aufgabengliederungsplan vergeben, was die jeweiligen Amtsleiterinnen und Amtsleiter in ihrem Verantwortungsbereich intern festgelegt haben. Zur Frage 5: Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008,2009,2010,2011, 2012, 2013 und bisher 2014? Antwort: Eine Beantwortung dieser Frage ist wegen des damit verbundenen enormen Arbeits-und Zeitaufwandes von 18 Ämtern der Kreisverwaltung mit ihrem gesamten Aktenbestand des von Ihnen benannten Zeitraumes von 8 Jahren nicht möglich und würde einen Bearbeitungszeitraum von mindestens 6 Monaten umfassen, zumal ein Großteil dieser Akten bereits archiviert sein dürfte. Außerdem wäre eine derartige Arbeit sehr kostenintensiv, so dass ich Sie bitten würde, Ihre diesbezügliche Frage zu spezifizieren und nur auf einen überschaubaren Zeitraum zu beschränken. Ich weise Sie daraufhin, dass ich vorher dafür Ihre schriftliche Kostenzusicherung benötige, bevor mit einer solchen Recherche begonnen werden kann. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße, Dißmann Herr Dißmann Landkreis Teltow-Fläming Kreisverwaltung /Dezernatsleitung I Dezernatsleitung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel: 03371 608-1303 Fax: 03371 608-9110 E-Mail: &lt;&lt;E-Mail-Adresse&gt;&gt; Homepage: www.teltow-flaeming.de ______________________________________________________________________ Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dient nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen. Der Empfang von Dateianhängen ist auf eine Größe von 10 MB pro E-Mail begrenzt.