AKTENZEICHEN SBR 149002495

heute habe ich Ihre Anfrage bzgl. dem Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetz erhalten.
Richtig ist das ich an diesem Tag auch dort mein Alt-Glas und die Pappe entsorgt habe. Wie sie sehen wohne ich in Jägersfreude und dort sind auch Container für die Pappe, nur diese sind immer voll und werden gefühlt extrem selten geleert, also bin ich auch gezwungen mit der Pappe dann nach Dudweiler/Herrensohr zu fahren. Dort hab ich alles zerrissen und entsorgt, bis auf einen Karton weil der nicht mehr reinpasste, diesen hab ich dann AUF den Container gestellt und nicht zu dem Müll der auf dem Boden wie z.B die Altkleider, Kinderwagen oder Essensreste lag und wie es auf dem Brief dargestellt wird. Ich kann auch nicht beeinflussen ob jemand anders den Karton auf den Boden schmeißt, also bitte ich Sie auch um Verständnis dafür.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Sarah Mühlen
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: heute hab…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
Sarah Mühlen
Betreff
AKTENZEICHEN SBR 149002495 [#171262]
Datum
30. November 2019 12:59
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
heute habe ich Ihre Anfrage bzgl. dem Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetz erhalten. Richtig ist das ich an diesem Tag auch dort mein Alt-Glas und die Pappe entsorgt habe. Wie sie sehen wohne ich in Jägersfreude und dort sind auch Container für die Pappe, nur diese sind immer voll und werden gefühlt extrem selten geleert, also bin ich auch gezwungen mit der Pappe dann nach Dudweiler/Herrensohr zu fahren. Dort hab ich alles zerrissen und entsorgt, bis auf einen Karton weil der nicht mehr reinpasste, diesen hab ich dann AUF den Container gestellt und nicht zu dem Müll der auf dem Boden wie z.B die Altkleider, Kinderwagen oder Essensreste lag und wie es auf dem Brief dargestellt wird. Ich kann auch nicht beeinflussen ob jemand anders den Karton auf den Boden schmeißt, also bitte ich Sie auch um Verständnis dafür.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sarah Mühlen Anfragenr: 171262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171262 Postanschrift Sarah Mühlen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sarah Mühlen

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