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Aktenzeichen zu allen datenschutzrechtlichen Prüfvorgängen des HBfDSI betreffend die Auskunftsverweigerungen nach DSGVO-EU durch Landtag NRW

Aktenzeichen zu allen datenschutzrechtlichen Prüfvorgängen des HBfDSI betreffend die Auskunftsverweigerungen nach DSGVO-EU durch Landtag NRW, insbesondere zu Auskunftsverweigerungen nach Art. 15 DSGVO-EU an Personen, die eine Eingabe beim Petitionsausschuss eingereicht haben

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen zu allen datenschutzrechtlichen Prüfvorgängen des HBfDSI betreffend die Auskunftsverweigerungen nach DSGVO-EU durch Landtag NRW [#194028]
Datum
1. August 2020 12:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen zu allen datenschutzrechtlichen Prüfvorgängen des HBfDSI betreffend die Auskunftsverweigerungen nach DSGVO-EU durch Landtag NRW, insbesondere zu Auskunftsverweigerungen nach Art. 15 DSGVO-EU an Personen, die eine Eingabe beim Petitionsausschuss eingereicht haben
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194028/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen zu allen datenschutzrechtlichen Prüfvorgängen des HBfDSI betreffend die Auskunftsverweigerungen nach DSGVO-EU durch Landtag NRW [#194028]
Datum
3. August 2020 08:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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AW: Aktenzeichen zu allen datenschutzrechtlichen Prüfvorgängen der LDI NRW betreffend die Auskunftsverweigerungen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen zu allen datenschutzrechtlichen Prüfvorgängen der LDI NRW betreffend die Auskunftsverweigerungen nach DSGVO-EU durch Landtag NRW [#194028]
Datum
4. August 2020 03:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> es sollte heißen: Prüfvorgängen der LDI NRW, nicht des Hess. Beauftragten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 194028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194028/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen zu allen datenschutzrechtlichen Prüfvorgängen der LDI NRW betreffend die Auskunftsverweigerungen …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen zu allen datenschutzrechtlichen Prüfvorgängen der LDI NRW betreffend die Auskunftsverweigerungen nach DSGVO-EU durch Landtag NRW [#194028]
Datum
5. August 2020 07:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Info…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.8.2020
Datum
3. September 2020 16:02
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.7-6972/20 ________________________________ Sehr geehrte<Information-entfernt> die beantragten Aktenzeichen lauten L5.4.6.1-1758/20 und L5.4.6.1-6525/20. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.8.2020 [#194028] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.8.2020 [#194028]
Datum
4. September 2020 08:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank. Ich danke auch für die Illustration der Volatilität und Unverbindlichkeit Ihrer Antworten nach IFG NRW im Hinblick auf den Personenbezug von Aktenzeichen. Hier argumentier(t)en Sie noch, Aktenzeichen seien personenbezogene Daten: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenzeichen-zu-allen-klagen-gegen-die-ldi-nrw-vor-dem-verwaltungsgericht-dusseldorf-aus-2020-bzw-intern-bei-der-ldi-nrw/ Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194028/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.