Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern
- Anfrage an:
- Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 29. Juni 2019 - 5 Monate, 2 Wochen her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern
Nach hiesigen Recherchen ist bereits mind. 1 solche Beschwerde bekannt, demnach in Anwesenheit von Zeugen der Anzeigenerstatter von einem Polizeibeamten durch einen bedrohlichen Sprung über die Theke auf der Polizeiwache daran gehindert wurde, Strafanzeigen vor Ort zur Niederschrift zu erstatten, und zwar u. a. zu o. g. Delikten mit antisemitischem Hintergrund.
Zudem erbitte ich alle verfügbaren Informationen zum bisherigen Verlauf des Beschwerdeverfahrens (Datum des - nach hiesigen Informationen vom Beschwerdeführer erbetenen - Gesprächs mit dem Beschwerdeführer gem. Ihrer internen Anweisung für die Bearbeitung der Beschwerden, Umfang der Beschwerdeakte in Seitenzahlen, Aktenzeichen zu etwaigen Folgebeschwerden an die Aufsicht, den Petitionsausschuss, die Landesbeauftrage für Antisemitismus etc.)
Außerdem, falls vorhanden, bitte ich um die Angabe des Aktenzeichens in Ihren Informationssammlungen bzw. Fortbildungsunterlagen, unter welchem folgende Statistik verarbeitet wird:
"79 Prozent der Juden, die in den letzten fünf Jahren Opfer antisemitischer Belästigungen wurden, haben keine Anzeige bei der Polizei oder einer anderen Organisation erstattet. In Deutschland lag diese Zahl auch bei 79 Prozent."
https://ec.europa.eu/germany/news/20181…
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!Mit freundlichen Grüßen