Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern

Nach hiesigen Recherchen ist bereits mind. 1 solche Beschwerde bekannt, demnach in Anwesenheit von Zeugen der Anzeigenerstatter von einem Polizeibeamten durch einen bedrohlichen Sprung über die Theke auf der Polizeiwache daran gehindert wurde, Strafanzeigen vor Ort zur Niederschrift zu erstatten, und zwar u. a. zu o. g. Delikten mit antisemitischem Hintergrund.

Zudem erbitte ich alle verfügbaren Informationen zum bisherigen Verlauf des Beschwerdeverfahrens (Datum des - nach hiesigen Informationen vom Beschwerdeführer erbetenen - Gesprächs mit dem Beschwerdeführer gem. Ihrer internen Anweisung für die Bearbeitung der Beschwerden, Umfang der Beschwerdeakte in Seitenzahlen, Aktenzeichen zu etwaigen Folgebeschwerden an die Aufsicht, den Petitionsausschuss, die Landesbeauftrage für Antisemitismus etc.)

Außerdem, falls vorhanden, bitte ich um die Angabe des Aktenzeichens in Ihren Informationssammlungen bzw. Fortbildungsunterlagen, unter welchem folgende Statistik verarbeitet wird:

"79 Prozent der Juden, die in den letzten fünf Jahren Opfer antisemitischer Belästigungen wurden, haben keine Anzeige bei der Polizei oder einer anderen Organisation erstattet. In Deutschland lag diese Zahl auch bei 79 Prozent."

https://ec.europa.eu/germany/news/20181210-alarmierende-umfrage-antisemitismus-eu-nimmt-zu_de

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern [#146558]
Datum
27. Mai 2019 11:54
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern Nach hiesigen Recherchen ist bereits mind. 1 solche Beschwerde bekannt, demnach in Anwesenheit von Zeugen der Anzeigenerstatter von einem Polizeibeamten durch einen bedrohlichen Sprung über die Theke auf der Polizeiwache daran gehindert wurde, Strafanzeigen vor Ort zur Niederschrift zu erstatten, und zwar u. a. zu o. g. Delikten mit antisemitischem Hintergrund. Zudem erbitte ich alle verfügbaren Informationen zum bisherigen Verlauf des Beschwerdeverfahrens (Datum des - nach hiesigen Informationen vom Beschwerdeführer erbetenen - Gesprächs mit dem Beschwerdeführer gem. Ihrer internen Anweisung für die Bearbeitung der Beschwerden, Umfang der Beschwerdeakte in Seitenzahlen, Aktenzeichen zu etwaigen Folgebeschwerden an die Aufsicht, den Petitionsausschuss, die Landesbeauftrage für Antisemitismus etc.) Außerdem, falls vorhanden, bitte ich um die Angabe des Aktenzeichens in Ihren Informationssammlungen bzw. Fortbildungsunterlagen, unter welchem folgende Statistik verarbeitet wird: "79 Prozent der Juden, die in den letzten fünf Jahren Opfer antisemitischer Belästigungen wurden, haben keine Anzeige bei der Polizei oder einer anderen Organisation erstattet. In Deutschland lag diese Zahl auch bei 79 Prozent." https://ec.europa.eu/germany/news/20181210-alarmierende-umfrage-antisemitismus-eu-nimmt-zu_de Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Po…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u.a wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern [#146558]
Datum
28. Juni 2019 13:43
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> kann mit einer Antwort bis heute Abend gerechnet werden? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 146558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Vermittlung„Aktenzeichen zu allenDienstaufsichtsbeschwerden aus dJahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende de…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung„Aktenzeichen zu allenDienstaufsichtsbeschwerden aus dJahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u.a weg Antisemitismus sowieVolksverhetzung zu verhindern [#146558] [#146558]
Datum
30. Juni 2019 20:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/146558 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie auch nach 1 Monat ignoriert worden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 146558.pdf Anfragenr: 146558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: „Aktenzeichen zu allenDienstaufsichtsbeschwerden aus dJahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Poliz…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: „Aktenzeichen zu allenDienstaufsichtsbeschwerden aus dJahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u.a weg Antisemitismus sowieVolksverhetzung zu verhindern [#146558]
Datum
30. Juni 2019 20:23
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern“ vom 27.05.2019 (#146558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 146558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung„Aktenzeichen zu allenDienstaufsichtsbeschwerden aus dJahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitend…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung„Aktenzeichen zu allenDienstaufsichtsbeschwerden aus dJahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u.a weg Antisemitismus sowieVolksverhetzung zu verhindern [#146558] [#146
Datum
1. Juli 2019 11:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Rainer Zufall
AW: „Aktenzeichen zu allenDienstaufsichtsbeschwerden aus dJahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Poliz…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: „Aktenzeichen zu allenDienstaufsichtsbeschwerden aus dJahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u.a weg Antisemitismus sowieVolksverhetzung zu verhindern [#146558]
Datum
5. Juli 2019 18:02
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenzeichen zu allen Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Jahren 2018-19 zum Versuch durch Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Köln, die Erstattung von Strafanzeigen u. a. wegen Antisemitismus sowie Volksverhetzung zu verhindern“ vom 27.05.2019 (#146558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Haben Sie im Hinblick auf die Informationen etwas zu verheimlichen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 146558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>