Aktenzeichen zur ehem. Ausbildung von Portopee-Unteroffizieren

Ich um ein Aktenzeichen bzw. rechtsmittelfähigen Bescheid. Als ehem. Zeitsoldat habe ich auf eine Bildungsbewertung einen Anspruch (Im Gegensatz zum Berufssoldaten).
Vergeblich habe ich das BMVtg und Frau Ministerien von der Leyen um die Hergabe eines akt. Aktenzeichens gebeten. Es erfolgte keine Reaktion.
Um eine Gesamt-Bildungsbewertung militärfachlich (Soldat) und zivilfachlich ggfs. rechtlich vor dem VG (Schadensersatz) zu klären, bitte ich Sie um die Hergabe eines Aktenzeichens.
Meine BW- zivilfachliche Qualifikation für die Seeschifffahrt war im techn. Patent CMaW enthalten. (Aufgegangen in den Patenten Leiter Maschinenanlage und Kapitän).

Streitig ist die additive Wertung der militärfachlichen Ausbildung:
- Grundausbildung Brake 3 Monate
- Maatenlehrgang Plön 3 Monate
- Bootsmannslehrgang 3 Monate
---------------------------------------------------------
Gesamt 9 Monate + Anwendung des Faktors 1,25? für intensives Lernen an den BW-HS auch für PUO-Fachlehrgänge (9x1,25=11,25 Monate)

Unabhängig davon, hat die BW versäumt, die ehem. PUO-Ausbildung gleichzeitig bildungsbezogen sachgerecht zu verorten, da die „alte“ PUO-Qualifikation deutlich über der max Dauer der Fach-Schulgesetze mit vier Halbjahren und dem heutigen mittleren Dienst (Angleichung) dauerte.

Als Politikerin ist die Ministerin nur ihrem Gewissen verantwortlich und braucht unliebsame Schreiben nicht zu beantworten. Daher wendenochmals auf diesem wege an Sie mit der Bitte um ein Aktenzeichen damit ggfs. eine rechtliche Klärung möglich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich um ein Akten…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Aktenzeichen zur ehem. Ausbildung von Portopee-Unteroffizieren [#59835]
Datum
1. März 2019 16:54
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich um ein Aktenzeichen bzw. rechtsmittelfähigen Bescheid. Als ehem. Zeitsoldat habe ich auf eine Bildungsbewertung einen Anspruch (Im Gegensatz zum Berufssoldaten). Vergeblich habe ich das BMVtg und Frau Ministerien von der Leyen um die Hergabe eines akt. Aktenzeichens gebeten. Es erfolgte keine Reaktion. Um eine Gesamt-Bildungsbewertung militärfachlich (Soldat) und zivilfachlich ggfs. rechtlich vor dem VG (Schadensersatz) zu klären, bitte ich Sie um die Hergabe eines Aktenzeichens. Meine BW- zivilfachliche Qualifikation für die Seeschifffahrt war im techn. Patent CMaW enthalten. (Aufgegangen in den Patenten Leiter Maschinenanlage und Kapitän). Streitig ist die additive Wertung der militärfachlichen Ausbildung: - Grundausbildung Brake 3 Monate - Maatenlehrgang Plön 3 Monate - Bootsmannslehrgang 3 Monate --------------------------------------------------------- Gesamt 9 Monate + Anwendung des Faktors 1,25? für intensives Lernen an den BW-HS auch für PUO-Fachlehrgänge (9x1,25=11,25 Monate) Unabhängig davon, hat die BW versäumt, die ehem. PUO-Ausbildung gleichzeitig bildungsbezogen sachgerecht zu verorten, da die „alte“ PUO-Qualifikation deutlich über der max Dauer der Fach-Schulgesetze mit vier Halbjahren und dem heutigen mittleren Dienst (Angleichung) dauerte. Als Politikerin ist die Ministerin nur ihrem Gewissen verantwortlich und braucht unliebsame Schreiben nicht zu beantworten. Daher wendenochmals auf diesem wege an Sie mit der Bitte um ein Aktenzeichen damit ggfs. eine rechtliche Klärung möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder

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Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: Aktenzeichen zur ehem. Ausbildung von Portepee-Unteroffizieren [#59835] BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-960 B…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Aktenzeichen zur ehem. Ausbildung von Portepee-Unteroffizieren [#59835]
Datum
5. März 2019 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-960 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.03.2019 Sehr geehrter Herr Schroeder, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 1. März 2019 (Bezug). Dazu teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihrer darin geschilderten Personalangelegenheit nicht dem Anwendungsbereich des IFG unterfällt. Ihre Anfrage habe ich daher der Personalabteilung im Hause mit der Bitte um Beantwortung außerhalb des IFG zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen