Aktion "Wo sind unsere Waffen"

Alle Dokumente und interne Kommunikation im Zusammenhang mit der Aktion "Wo sind unsere Waffen" des Zentrums für Politische Schönheit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente und …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktion "Wo sind unsere Waffen" [#204028]
Datum
19. November 2020 19:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente und interne Kommunikation im Zusammenhang mit der Aktion "Wo sind unsere Waffen" des Zentrums für Politische Schönheit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204028/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1496 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom19.11.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Aktion "Wo sind unsere Waffen" [#204028]
Datum
20. November 2020 07:11
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1496 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom19.11.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 19. November 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1496 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1496 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.11…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Aktion "Wo sind unsere Waffen" [#204028]
Datum
14. Dezember 2020 14:24
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1496 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.11.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1496 vom 20.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag (Bezug 1.) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung auf Grund von Abwesenheiten von in den Bearbeitungsprozess eingebundenen Personen voraussichtlich nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Ursächlich hierfür sind einerseits Einschränkungen des regulären Dienstbetriebes, die sich aus den besonderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie ("Auflockerung") ergeben. Andererseits führen auch die mit den bevorstehenden Feiertagen zusammenhängenden Abwesenheiten teilweise zu Verzögerungen. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurück und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktion "Wo sind unsere Waffen"“ vom 19…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Aktion "Wo sind unsere Waffen" [#204028]
Datum
27. Januar 2021 12:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktion "Wo sind unsere Waffen"“ vom 19.11.2020 (#204028) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204028/

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Bundesministerium der Verteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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