Aktionen "Ende Gelände" 2019

Eine Aufstellung zu den Staatsangehörigkeiten der Teilnehmer der Aktionen "Ende Gelände" 2019, von denen die Personalien aufgenommen wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung zu…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktionen "Ende Gelände" 2019 [#152251]
Datum
23. Juni 2019 20:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung zu den Staatsangehörigkeiten der Teilnehmer der Aktionen "Ende Gelände" 2019, von denen die Personalien aufgenommen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II4 - Az.: 13002/4#2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Aktionen "Ende Gelände" 2019 [#152251]
Datum
25. Juni 2019 10:07
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II4 - Az.: 13002/4#2020 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt- Gemäß § 41 Abs. 1 satz1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in aus meiner Sicht ist die Mitteilung meiner Anschrift NICHT erforderlich. Bitte teile…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktionen "Ende Gelände" 2019 [#152251]
Datum
25. Juni 2019 14:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aus meiner Sicht ist die Mitteilung meiner Anschrift NICHT erforderlich. Bitte teilen Sie mir die angefragte Information an die Ihnen vorliegende E-Mail-Adresse mit. Nur HILFSWEISE teile ich Ihnen eine alternative E-Mail-Adresse wie folgt mit: <<E-Mail-Adresse>>. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Aktionen "Ende Gelände" 2019 [#152251] - (#2020)
Datum
25. Juni 2019 16:00
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die vermutlich unter Nutzung von Pseudonymen gestellt wird, hat stark zugenommen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages Ihre Postanschrift erbeten habe. Dieser Bitte sind Sie leider nicht nachgekommen. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung sind Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht zu beantworten. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung Ihrer Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung meiner Anfrage Teile ich Ihnen folgende E-Mail-Adresse mit: <<…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktionen "Ende Gelände" 2019 [#152251] - (#2020) [#152251]
Datum
1. Juli 2019 21:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung meiner Anfrage Teile ich Ihnen folgende E-Mail-Adresse mit: <<E-Mail-Adresse>>. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die erbetenen Informationen liegen im Bundesministerium des Inn…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG Aktionen "Ende Gelände" 2019
Datum
2. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die erbetenen Informationen liegen im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nicht vor. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Polizeihoheit und die Ausübung der staatlichen Befugnisse den Bundesländern übertragen (Art. 30 GG: "Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung triff oder zulässt"). Mithin sind die Länder für die einschlägige Gesetzgebung, z. B. Polizeigesetze, die Organisation des Polizeiwesens und für die Durchführung aller aus dem Aufgabenbereich resultierenden Entscheidungen und Maßnahmen - insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - eigenverantwortlich zuständig. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ist weder Ermittlungs- noch Strafverfolgungsbehörde. Die Bundespolizei wird ggf. im Rahmen der Amtshilfe tätig. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen