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Aktionsplan gem. §40d BNatSchG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet.

Gem. §40d Abs. 1 BNatSchG beschließt das BMU nach Anhörung der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium einen Aktionsplan nach Art. 13 der EU-VO 1143/2014 bzw. gem. §40d Abs. 3 BNatSchG ggf. mehrer Aktionspläne für verschiedene invasive Arten.

Ich bitte um Zusendung des Aktionsplans nach §40d Abs. 1 BNatSchG und eines ggf. vorliegenden Aktionsplans für den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) nach §40d Abs. 3 BNatSchG inkl. den dazugehörigen Begründungen gem. §40f Abs. 3 BNatSchG.

Sofern noch kein Aktionsplan vorliegen sollte, bitte ich um die Zusendung entsprechender Entwurfsstände bezüglich des Riesen-Bärenklaus.

Gem. §40f BNatSchG ist bei der Aufstellung von Aktionsplänen gem. §40e BNatSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §42 UVPG durchzuführen. Dabei ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung angemessen zu berücksichtigen.

Ich bitte um Auskunft, darüber, inwiefern bei der Aufstellung von Aktionsplänen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in Hinblick auf den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) berücksichtigt wurden und ob sich dadurch wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergeben haben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeite…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktionsplan gem. §40d BNatSchG [#187641]
Datum
30. Mai 2020 18:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. §40d Abs. 1 BNatSchG beschließt das BMU nach Anhörung der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium einen Aktionsplan nach Art. 13 der EU-VO 1143/2014 bzw. gem. §40d Abs. 3 BNatSchG ggf. mehrer Aktionspläne für verschiedene invasive Arten. Ich bitte um Zusendung des Aktionsplans nach §40d Abs. 1 BNatSchG und eines ggf. vorliegenden Aktionsplans für den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) nach §40d Abs. 3 BNatSchG inkl. den dazugehörigen Begründungen gem. §40f Abs. 3 BNatSchG. Sofern noch kein Aktionsplan vorliegen sollte, bitte ich um die Zusendung entsprechender Entwurfsstände bezüglich des Riesen-Bärenklaus. Gem. §40f BNatSchG ist bei der Aufstellung von Aktionsplänen gem. §40e BNatSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §42 UVPG durchzuführen. Dabei ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung angemessen zu berücksichtigen. Ich bitte um Auskunft, darüber, inwiefern bei der Aufstellung von Aktionsplänen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in Hinblick auf den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) berücksichtigt wurden und ob sich dadurch wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergeben haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187641 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beigefügtem Schreiben wird Ihre Anfrage vom 30. Mai 2020 beantwortet. Mit fre…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Aktionsplan gem. §40d BNatSchG [#187641]
Datum
29. Juni 2020 07:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beigefügtem Schreiben wird Ihre Anfrage vom 30. Mai 2020 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmen auf meine unten stehende E-Mail vom 29. Juni 2020, möchte ich Ihnen nach…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Aktionsplan gem. §40d BNatSchG [#187641]
Datum
10. September 2020 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmen auf meine unten stehende E-Mail vom 29. Juni 2020, möchte ich Ihnen nachstehende Information geben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Aktionsplans nach § 40d BNatSchG startet am 15. September 2020. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: www.bmu.de/DL2518<http://www.bmu.de/DL2518> Mit freundlichen Grüßen