Aktionsprogramm des Landes für kommunale Liquiditätskredite in Rheinland-Pfalz 2019 bis 2028

Ich bitte um eine Auflistung der Kommunen, die im Rahmen des o.g. Programmes am Zinssicherungsschirm Rheinland-Pfalz 2019-2028 teilnehmen. Auf den Internetseiten zum Programm finden sich lediglich die teilnahmeberechtigten Kommunen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um eine…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktionsprogramm des Landes für kommunale Liquiditätskredite in Rheinland-Pfalz 2019 bis 2028 [#181722]
Datum
2. März 2020 09:09
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um eine Auflistung der Kommunen, die im Rahmen des o.g. Programmes am Zinssicherungsschirm Rheinland-Pfalz 2019-2028 teilnehmen. Auf den Internetseiten zum Programm finden sich lediglich die teilnahmeberechtigten Kommunen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181722
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. März 2020. Sie bitten um Mitteilung, welche Komm…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Aktionsprogramm des Landes für kommunale Liquiditätskredite in Rheinland-Pfalz 2019 bis 2028 [#181722]
Datum
10. März 2020 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. März 2020. Sie bitten um Mitteilung, welche Kommunen am Zinssicherungsschirm Rheinland-Pfalz teilnehmen. Zum Programmbeginn in 2019 haben 68 der insgesamt teilnahmeberechtigen Kommunen einen Förderantrag für den Zinssicherungsschirm Rheinland-Pfalz gestellt: Trier, kreisfreie Stadt Frankenthal, kreisfreie Stadt Kaiserslautern, kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt Mainz, kreisfreie Stadt Pirmasens, kreisfreie Stadt Speyer, kreisfreie Stadt Worms, kreisfreie Stadt Zweibrücken, kreisfreie Stadt Landkreis Bad Kreuznach Landkreis Birkenfeld Landkreis Neuwied Landkreis Vulkaneifel Landkreis Bad Dürkheim Landkreis Donnersbergkreis Landkreis Kaiserslautern Landkreis Kusel Kirn, Stadt Idar-Oberstein, große kreisangehörige Stadt Mayen, große kreisangehörige Stadt Bendorf, Stadt Neuwied, große kreisangehörige Stadt Lahnstein, große kreisangehörige Stadt Germersheim, Stadt Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) Verbandsgemeinde Wissen Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain Verbandsgemeinde Bad Kreuznach Verbandsgemeinde Meisenheim Verbandsgemeinde Baumholder Verbandsgemeinde Birkenfeld Verbandsgemeinde Kaisersesch Verbandsgemeinde Pellenz Verbandsgemeinde Maifeld Verbandsgemeinde Vallendar Verbandsgemeinde Bad Hönningen Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Verbandsgemeinde Arzfeld Verbandsgemeinde Südeifel Verbandsgemeinde Speicher Verbandsgemeinde Bitburger Land Verbandsgemeinde Gerolstein Verbandsgemeinde Konz Verbandsgemeinde Saarburg-Kell Verbandsgemeinde Leiningerland Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) Verbandsgemeinde Göllheim Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Verbandsgemeinde Rockenhausen Verbandsgemeinde Winnweiler Verbandsgemeinde Lingenfeld Verbandsgemeinde Rülzheim Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd Verbandsgemeinde Landstuhl Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Verbandsgemeinde Oberes Glantal Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Verbandsgemeinde Rhein-Nahe Verbandsgemeinde Rhein-Selz Verbandsgemeinde Dahner Felsenland Im Übrigen wurden die Zuwendungen des Jahres 2019 im Rahmen des Zinssicherungsschirmes Rheinland-Pfalz gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 11 LTranspG auf der Transparenzplattform des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht und sind unter folgendem Link kostenfrei abrufbar: https://tpp.rlp.de In 2019 haben 35 Kommunen einen Förderbescheid für die Zinshilfen des Landes erhalten. Bis zum 31.12.2019 konnten alle 68 Kommunen weitere Umschuldungen vornehmen, um in 2020 entweder erstmalig oder höhere Zinshilfen zu erhalten. Zu den geförderten Kommunen im aktuellen Jahr liegen noch keine abschließenden Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen