Aktive Schülervertretungen in Berlin

nach § 83 Schulgesetz Berlin bildet sich an jeder Schule eine Schüler*innenvertretung. Lehrkräfte und Eltern unterstützen deren Bildung und Arbeit.
An wie vielen Schulen in Berlin gibt es aktuell tatsächlich arbeitende Schüler*innenvertretungen?
An wie vielen Schulen haben in diesem Jahr Schüler*innenvertretungen an allen Gremiensitzungen teilgenommen?
An wie vielen Schulen gibt es benannte Lehrkräfte und Eltern, die den Aufbau und die Arbeit der Schüler*innenvertretungen unterstützen?
An wie vielen Schulen gibt es eine Aushangmöglichkeit für die Schüler*innenvertretung?
An wie vielen Schulen gibt es einen Raum für die Schüler*innenvertretung?
An wie vielen Schulen gibt es eine Rubrik im Intranet für die Schüler*innenvertretung?
Wie ist die Verteilung der Zahlen in Grundschulen, Oberschulen und Berufsschulen?
Ich beziehe mich auf die Vorhaben nach dem Schulgesetz
http://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-vi-schulverfassung/abschnitt-iv-mitwirkung-der-schuelerinnen-und-schueler-in-der-schule/sect-83-aufgaben-der-schuelervertretung.php,
das Projekt Demokratie macht Schule
http://www.mitbestimmen-in-berlin.de/wp-content/uploads/2013/03/demokratie_mach_schule.pdf,
und die Seiten des LSA
https://lsaberlin.de/.

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  • Datum
    17. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktive Schülervertretungen in Berlin [#34738]
Datum
17. November 2018 18:45
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach § 83 Schulgesetz Berlin bildet sich an jeder Schule eine Schüler*innenvertretung. Lehrkräfte und Eltern unterstützen deren Bildung und Arbeit. An wie vielen Schulen in Berlin gibt es aktuell tatsächlich arbeitende Schüler*innenvertretungen? An wie vielen Schulen haben in diesem Jahr Schüler*innenvertretungen an allen Gremiensitzungen teilgenommen? An wie vielen Schulen gibt es benannte Lehrkräfte und Eltern, die den Aufbau und die Arbeit der Schüler*innenvertretungen unterstützen? An wie vielen Schulen gibt es eine Aushangmöglichkeit für die Schüler*innenvertretung? An wie vielen Schulen gibt es einen Raum für die Schüler*innenvertretung? An wie vielen Schulen gibt es eine Rubrik im Intranet für die Schüler*innenvertretung? Wie ist die Verteilung der Zahlen in Grundschulen, Oberschulen und Berufsschulen? Ich beziehe mich auf die Vorhaben nach dem Schulgesetz http://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-vi-schulverfassung/abschnitt-iv-mitwirkung-der-schuelerinnen-und-schueler-in-der-schule/sect-83-aufgaben-der-schuelervertretung.php, das Projekt Demokratie macht Schule http://www.mitbestimmen-in-berlin.de/wp-content/uploads/2013/03/demokratie_mach_schule.pdf, und die Seiten des LSA https://lsaberlin.de/.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen zu den Schülerinnen- und …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Aktive Schülervertretungen in Berlin [#34738]
Datum
30. November 2018 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen zu den Schülerinnen- und Schülervertretungen an Berliner Schulen keine Daten vor. Mit freundlichen Grüßen