Aktive/ehemalioge BND Standorte Breisach sowie Breisach-Hochstetten

Informationen über den Zweck/Inhaber der Sende oder Empfangsanlagen in Hochstetten (Nähe ADAC Verkehrsübungpsplatz), sind Anfang der 90er Jahre abgebaut worden und damit nicht mehr aktiv. Wurde hier gesendet oder nur empfangen oder beides, wer war der Betreiber dieser Anlage und wozu diente sie?

Desweiteren befindet sich in Breisach nördlich der Kläranlage ebenfalls eine Sende oder Empfangsanlage, hier scheinen aber ebenfalls alle Antennen abgebaut worden zu sein. Es steht jedoch noch ein umzäuntes und videoüberwachtes Gebäude welches noch in Betrieb scheint. (Rauch aus dem Schornstein, gelbe Säcke liegen zur Abholung bereit, Außenanlagen werden gepflegt..). Dort ist ebenfalls noch ein etwa 10-15m hoher Turm, welche Funktion hatte dieser Turm in der Vergangenheit?

Wozu diente dieses Gebäude bzw. diese gesamte Anlage und wozu wird sie heute genutzt?

Möglicherweise stehen diese Standorte im Zusammenhang mit dem Ionosphäreninstitut in Rheinhausen. Dies ist offizieller BND-Standort. Über Breisach ist auf der BND Internetseite nichts zu finden, über den ehemaligen Sende- oder Empfangsstandort Hochstetten ebenfalls nicht.

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
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Marco Schneider
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Marco Schneider
Betreff
Aktive/ehemalioge BND Standorte Breisach sowie Breisach-Hochstetten [#9208]
Datum
9. April 2015 10:28
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über den Zweck/Inhaber der Sende oder Empfangsanlagen in Hochstetten (Nähe ADAC Verkehrsübungpsplatz), sind Anfang der 90er Jahre abgebaut worden und damit nicht mehr aktiv. Wurde hier gesendet oder nur empfangen oder beides, wer war der Betreiber dieser Anlage und wozu diente sie? Desweiteren befindet sich in Breisach nördlich der Kläranlage ebenfalls eine Sende oder Empfangsanlage, hier scheinen aber ebenfalls alle Antennen abgebaut worden zu sein. Es steht jedoch noch ein umzäuntes und videoüberwachtes Gebäude welches noch in Betrieb scheint. (Rauch aus dem Schornstein, gelbe Säcke liegen zur Abholung bereit, Außenanlagen werden gepflegt..). Dort ist ebenfalls noch ein etwa 10-15m hoher Turm, welche Funktion hatte dieser Turm in der Vergangenheit? Wozu diente dieses Gebäude bzw. diese gesamte Anlage und wozu wird sie heute genutzt? Möglicherweise stehen diese Standorte im Zusammenhang mit dem Ionosphäreninstitut in Rheinhausen. Dies ist offizieller BND-Standort. Über Breisach ist auf der BND Internetseite nichts zu finden, über den ehemaligen Sende- oder Empfangsstandort Hochstetten ebenfalls nicht. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marco Schneider <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marco Schneider

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Schneider, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus …
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Re: Fwd: Aktive/ehemalioge BND Standorte Breisach sowie Breisach-Hochstetten [#9208]
Datum
13. April 2015 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schneider, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen