Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Bayerisches Landesamt für Statistik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260979]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Bayerisches Landesamt für Statistik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260979/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Statistik
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. im Bayerischen Landesamt für Statistik (Ba…
Von
Bayerisches Landesamt für Statistik
Betreff
WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260979]
Datum
15. November 2022 09:25
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. im Bayerischen Landesamt für Statistik (BayLfStat) werden laufend mögliche Energieeinsparungen geprüft und diskutiert. Da das Gebäude am Standort in Fürth in den Jahren 2016 bis 2019 teilweise saniert und teilweise neu gebaut wurde, ist dabei bereits auf eine aktuelle und energieeinsparende Technik geachtet worden, z.B. LED Beleuchtung, Bewegungsmelder für die Beleuchtung in Fluren und Treppenhäusern, Warmwasseraufbereitung nur dort, wo es aus hygienischen Gründen notwendig ist. Daher erfüllt das Gebäude auch die Voraussetzung der Energieeinsparverordnung 2009. Selbstverständlich ist das BayLfStat an weiteren Einsparmöglichkeiten interessiert und versucht stets Einsparpotentiale zu erkennen oder die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben, wie z.B. die Photovoltaik als Energiequelle zu nutzen. Da für das Gebäude aber die Staatsbauverwaltung zuständig ist, müssen Maßnahmen, die das Gebäude betreffen, vom zuständigen staatlichen Bauamt umgesetzt werden. Dahingehend möchte ich auf die Antwort des Staatsministeriums für Wohnen Bauen und Verkehr vom 25.10.2022 verweisen. Hinsichtlich des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes wurde das Bayerische Landesamt für Statistik um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme bezog sich auf Art. 6 Abs. 2 des Entwurfes, da hier eine neue statistische Erhebung im Bereich des Schornsteinfegerhandwerks vorgesehen ist. Zweck ist es eine hinreichend qualitative Datengrundlage zu erhalten um Klimaschutzmaßnahmen bei der Raumwärmebereitstellung wirkungsvoll steuern zu können und diesbezüglich Mittel effizient einsetzen zu können. Dafür bedarf es einer qualitativen Datengrundlage zu den Feuerstätten. Diese wird erreicht durch die Erfassung der Daten der Kehrbücher, die dem BayLfStat übermittelt werden. Das BayLfStat hatte bezüglich Art. 6 Abs. 2 des Entwurfes keine Einwände, da die Vorschriften des Bundesstatistikgesetzes und des Bayerischen Statistikgesetzes eingehalten wurden. Weitere Informationen zu dem Gesetzesentwurf liegen im BayLfStat nicht vor. Mit freundlichen Grüßen