Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr
<< Antragsteller:in >>
sie erbitten „Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu
Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen
Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030
Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu
Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu
Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese
Vorbildfunktion.
Zunächst darf ich feststellen, dass sich für die Stadtverwaltung nach
dem Bayerischen Klimaschutzgesetzes keine Verpflichtung ergibt bis 2030
(bzw. gem. Änderungsentwurf bis 2028) klimaneutral zu werden.
Tatsächlich gilt diese Verpflichtung nur für die Behörden und
Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung. Den kommunalen
Gebietskörperschaften wird lediglich empfohlen diese Selbstverpflichtung
zu übernehmen.
Es gibt zum Thema folgenden Plenumsbeschluss vom 25.09.2020
1. Vom Bericht des Referenten über die aus der Umsetzung des
erfolgreichen Volksbegehrens "Rettet die Bienen" entstandenen
Selbstverpflichtungen des Freistaats Bayern, von der großen Komplexität
der hierin enthaltenen Umsetzung einer klimaneutralen Verwaltung sowie
von den in der Stadt Landshut bereits getätigten und geplanten Maßnahmen
zur Dachbegrünung und zur Anlage von Blühstreifen wird Kenntnis
genommen.
2. Die Stadt Landshut schließt sich der Selbstverpflichtung des
Freistaats Bayern an, bis 2030 eine klimaneutrale Verwaltung anzustreben
[…]. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Maßnahmen zu planen
und umzusetzen, soweit dies ohne nähere Datengrundlage (z.B.
Klimagutachten) oder ministerielle Handlungsanleitung möglich ist.
Im Rahmen der Erstellung des Klimaaktionsplans sollen auch die
Treibhausgasemissionen der Verwaltung bilanziert und Maßnahmen zur
Erreichung einer Klimaneutralität erarbeitet werden. Der
Klimaaktionsplan liegt derzeit noch nicht vor.
Stadt Landshut
Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz
Fachbereich Umweltschutz
Luitpoldstraße 29a
84034 Landshut
Telefon: 0871/881600
Telefax: 0871/881782
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
http://www.landshut.de
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.
Von:
<< Antragsteller:in >>
<<Name und E-Mail-Adresse>>
An:<
<Name und E-Mail-Adresse>>
Datum: 16.10.2022 21:18
Betreff: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung
[#261081]
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren
Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen
Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030
Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu
Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu
Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese
Vorbildfunktion.
Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem
Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung
des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften"
(28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur
Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen
zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen
zu diesem Thema.
Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand
bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit
und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns
möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige
weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer
entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen
Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen
Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen
sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die
Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei
geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und
bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um
Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen