Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Anfrage an: Stadt Schwabach

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Stadt Schwabach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261083]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Stadt Schwabach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261083/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schwabach
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang be…
Von
Stadt Schwabach
Betreff
WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261083]
Datum
17. Oktober 2022 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang bei der Stadt Schwabach zum 17.10.2022. Eine Beantwortung wird zeitnah erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Schwabach
TEIL 1 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach BayDSG, BayUIG und VIG dürfen wir wie folgt…
Von
Stadt Schwabach
Betreff
Teil 1: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261083]
Datum
15. November 2022 14:03
Status
TEIL 1 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach BayDSG, BayUIG und VIG dürfen wir wie folgt Rückmeldung geben: Die Stadt Schwabach hat mit Stadtratsbeschluss vom 01.04.2022 die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung beim Thema "Klimaneutralität" anerkannt und beschlossen auf der Grundlage der Ziele des Bundes und des Freistaates Bayern, die Klimaneutralität (bzw. THG-Neutralität) der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2030 anzustreben. Die Unterlagen zu dieser Beschlussfassung und die intensive Auseinandersetzung der Stadt Schwabach mit dieser Frage haben wir in Anlage beigefügt. Durch eine Energiebilanzierung (2008), das Klimaschutzkonzept (2013) und dem in Auftrag gegebenen digitalen Energienutzungsplan, der noch dieses Jahr fertig werden soll, liegen bereits wichtige Daten zur Erreichung des Zieles der THG-neutralen Verwaltung vor. Hierzu fügen wir anbei in erster Zusammenstellung Gremienberichte und zugehörige Maßnahmenfahrpläne bzw. Zielerreichungen bei. Aus diesen können auch entsprechende Informationen zu Indikationsdaten (z.B. Energieverbrauch) entnommen werden. Die Erstellung eines Klimaschutzfahrplanes bis 2030 ist eine konsequente Fortsetzung dieser Projekte. Im Prozess zur Erstellung eines Klimaschutzfahrplans werden bereits relevante Ergebnisse aus vorliegenden Konzepten und neue Bilanzierungen bewertet und zusammengeführt. Im Ergebnis werden schließlich konkrete CO2-Reduktionsziele festgesetzt und in einen Klimaschutzfahrplan mit konkreten Maßnahmenvorschlägen für die Verwaltung übertragen Unter https://www.schwabach.de/de/stadtverwaltung/referat-2-recht-soziales-und-umwelt/87-umweltschutzamt/90-dienstleistungen/493-klimaschutz.html finden Sie darüber hinausgehend Informationen über einzelne Projekte des städtischen Klimaschutzmanagements. Zudem finden Sie in der Anlage Unterlagen zu unserem Mobilitätsplan. Der Zuschlag zur Erstellung des Mobilitätsplans wurde heute erteilt und die Erstellung wird über die Jahre 2023 und 2024 mittels umfangreicher Bürgerbeteiligung erfolgen. Angefügt finden Sie außerdem Unterlagen zu Bespielprojekten aus unserer Verwaltung. Die obenstehenden Unterlagen können, neben etlichen weiteren Dokumenten, größtenteils auch über das Ratsinformationssystem der Stadt Schwabach recherchiert und eingesehen werden. Dieses erreichen Sie über: http://ratsinfo.schwabach.de/info.asp Über die dort bestehende Recherchefunktion lassen sich auch deutlich umfangreichere Nachforschungen anstellen. Mit den beigefügten Unterlagen ist eine umfassende Information zur Frage des Umgangs der Stadt Schwabach mit der Vorbildfunktion des Art. 3 des BayKlimSchG möglich. Aufgrund der vielfältigen Aktivitäten der Stadt Schwabach und der bereits übermittelten Dokumente in Bezug auf die Erreichung von Klimaneutralität bitten wir um Verständnis, dass weitergehende Unterlagen vergleichsweise aufwändig herausgesucht und zusammengestellt werden müssten. Soweit dies Ihrerseits beantragt wird, bitten wir Sie um nähere Konkretisierung, welche Unterlagen hierbei tatsächlich gewünscht wären. Die hierbei entstehenden Gebühren wären nach Aufwand zu berechnen (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 BayUIG<https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/index_uig.htm#art12_abs1> i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Kostengesetz i.V.m. Tarifnummer 1. I. 10./2.1 des Kostenverzeichnisses) und sind nicht ohne Weiteres bezifferbar. Viele Grüße
Stadt Schwabach
TEIL 2 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach BayDSG, BayUIG und VIG dürfen wir wie folg…
Von
Stadt Schwabach
Betreff
Teil 2: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261083]
Datum
15. November 2022 14:04
Status
TEIL 2 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach BayDSG, BayUIG und VIG dürfen wir wie folgt Rückmeldung geben: Die Stadt Schwabach hat mit Stadtratsbeschluss vom 01.04.2022 die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung beim Thema "Klimaneutralität" anerkannt und beschlossen auf der Grundlage der Ziele des Bundes und des Freistaates Bayern, die Klimaneutralität (bzw. THG-Neutralität) der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2030 anzustreben. Die Unterlagen zu dieser Beschlussfassung und die intensive Auseinandersetzung der Stadt Schwabach mit dieser Frage haben wir in Anlage beigefügt. Durch eine Energiebilanzierung (2008), das Klimaschutzkonzept (2013) und dem in Auftrag gegebenen digitalen Energienutzungsplan, der noch dieses Jahr fertig werden soll, liegen bereits wichtige Daten zur Erreichung des Zieles der THG-neutralen Verwaltung vor. Hierzu fügen wir anbei in erster Zusammenstellung Gremienberichte und zugehörige Maßnahmenfahrpläne bzw. Zielerreichungen bei. Aus diesen können auch entsprechende Informationen zu Indikationsdaten (z.B. Energieverbrauch) entnommen werden. Die Erstellung eines Klimaschutzfahrplanes bis 2030 ist eine konsequente Fortsetzung dieser Projekte. Im Prozess zur Erstellung eines Klimaschutzfahrplans werden bereits relevante Ergebnisse aus vorliegenden Konzepten und neue Bilanzierungen bewertet und zusammengeführt. Im Ergebnis werden schließlich konkrete CO2-Reduktionsziele festgesetzt und in einen Klimaschutzfahrplan mit konkreten Maßnahmenvorschlägen für die Verwaltung übertragen Unter https://www.schwabach.de/de/stadtverwaltung/referat-2-recht-soziales-und-umwelt/87-umweltschutzamt/90-dienstleistungen/493-klimaschutz.html finden Sie darüber hinausgehend Informationen über einzelne Projekte des städtischen Klimaschutzmanagements. Zudem finden Sie in der Anlage Unterlagen zu unserem Mobilitätsplan. Der Zuschlag zur Erstellung des Mobilitätsplans wurde heute erteilt und die Erstellung wird über die Jahre 2023 und 2024 mittels umfangreicher Bürgerbeteiligung erfolgen. Angefügt finden Sie außerdem Unterlagen zu Bespielprojekten aus unserer Verwaltung. Die obenstehenden Unterlagen können, neben etlichen weiteren Dokumenten, größtenteils auch über das Ratsinformationssystem der Stadt Schwabach recherchiert und eingesehen werden. Dieses erreichen Sie über: http://ratsinfo.schwabach.de/info.asp Über die dort bestehende Recherchefunktion lassen sich auch deutlich umfangreichere Nachforschungen anstellen. Mit den beigefügten Unterlagen ist eine umfassende Information zur Frage des Umgangs der Stadt Schwabach mit der Vorbildfunktion des Art. 3 des BayKlimSchG möglich. Aufgrund der vielfältigen Aktivitäten der Stadt Schwabach und der bereits übermittelten Dokumente in Bezug auf die Erreichung von Klimaneutralität bitten wir um Verständnis, dass weitergehende Unterlagen vergleichsweise aufwändig herausgesucht und zusammengestellt werden müssten. Soweit dies Ihrerseits beantragt wird, bitten wir Sie um nähere Konkretisierung, welche Unterlagen hierbei tatsächlich gewünscht wären. Die hierbei entstehenden Gebühren wären nach Aufwand zu berechnen (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 BayUIG<https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/index_uig.htm#art12_abs1> i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Kostengesetz i.V.m. Tarifnummer 1. I. 10./2.1 des Kostenverzeichnisses) und sind nicht ohne Weiteres bezifferbar. Viele Grüße

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Stadt Schwabach
TEIL 3 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach BayDSG, BayUIG und VIG dürfen wir wie folgt…
Von
Stadt Schwabach
Betreff
Teil 3: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261083]
Datum
15. November 2022 14:04
Status
TEIL 3 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach BayDSG, BayUIG und VIG dürfen wir wie folgt Rückmeldung geben: Die Stadt Schwabach hat mit Stadtratsbeschluss vom 01.04.2022 die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung beim Thema "Klimaneutralität" anerkannt und beschlossen auf der Grundlage der Ziele des Bundes und des Freistaates Bayern, die Klimaneutralität (bzw. THG-Neutralität) der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2030 anzustreben. Die Unterlagen zu dieser Beschlussfassung und die intensive Auseinandersetzung der Stadt Schwabach mit dieser Frage haben wir in Anlage beigefügt. Durch eine Energiebilanzierung (2008), das Klimaschutzkonzept (2013) und dem in Auftrag gegebenen digitalen Energienutzungsplan, der noch dieses Jahr fertig werden soll, liegen bereits wichtige Daten zur Erreichung des Zieles der THG-neutralen Verwaltung vor. Hierzu fügen wir anbei in erster Zusammenstellung Gremienberichte und zugehörige Maßnahmenfahrpläne bzw. Zielerreichungen bei. Aus diesen können auch entsprechende Informationen zu Indikationsdaten (z.B. Energieverbrauch) entnommen werden. Die Erstellung eines Klimaschutzfahrplanes bis 2030 ist eine konsequente Fortsetzung dieser Projekte. Im Prozess zur Erstellung eines Klimaschutzfahrplans werden bereits relevante Ergebnisse aus vorliegenden Konzepten und neue Bilanzierungen bewertet und zusammengeführt. Im Ergebnis werden schließlich konkrete CO2-Reduktionsziele festgesetzt und in einen Klimaschutzfahrplan mit konkreten Maßnahmenvorschlägen für die Verwaltung übertragen Unter https://www.schwabach.de/de/stadtverwaltung/referat-2-recht-soziales-und-umwelt/87-umweltschutzamt/90-dienstleistungen/493-klimaschutz.html finden Sie darüber hinausgehend Informationen über einzelne Projekte des städtischen Klimaschutzmanagements. Zudem finden Sie in der Anlage Unterlagen zu unserem Mobilitätsplan. Der Zuschlag zur Erstellung des Mobilitätsplans wurde heute erteilt und die Erstellung wird über die Jahre 2023 und 2024 mittels umfangreicher Bürgerbeteiligung erfolgen. Angefügt finden Sie außerdem Unterlagen zu Bespielprojekten aus unserer Verwaltung. Die obenstehenden Unterlagen können, neben etlichen weiteren Dokumenten, größtenteils auch über das Ratsinformationssystem der Stadt Schwabach recherchiert und eingesehen werden. Dieses erreichen Sie über: http://ratsinfo.schwabach.de/info.asp Über die dort bestehende Recherchefunktion lassen sich auch deutlich umfangreichere Nachforschungen anstellen. Mit den beigefügten Unterlagen ist eine umfassende Information zur Frage des Umgangs der Stadt Schwabach mit der Vorbildfunktion des Art. 3 des BayKlimSchG möglich. Aufgrund der vielfältigen Aktivitäten der Stadt Schwabach und der bereits übermittelten Dokumente in Bezug auf die Erreichung von Klimaneutralität bitten wir um Verständnis, dass weitergehende Unterlagen vergleichsweise aufwändig herausgesucht und zusammengestellt werden müssten. Soweit dies Ihrerseits beantragt wird, bitten wir Sie um nähere Konkretisierung, welche Unterlagen hierbei tatsächlich gewünscht wären. Die hierbei entstehenden Gebühren wären nach Aufwand zu berechnen (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 BayUIG<https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/index_uig.htm#art12_abs1> i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Kostengesetz i.V.m. Tarifnummer 1. I. 10./2.1 des Kostenverzeichnisses) und sind nicht ohne Weiteres bezifferbar. Viele Grüße

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