Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt , Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Da…
An Stadtverwaltung Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261085]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Stadtverwaltung Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt , Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bayreuth (Informationsfreiheitssatzung Bayreuth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261085/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Bayreuth
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Auskunftsbegehren können wir Ihnen folgende Antwort übermitteln:…
Von
Stadtverwaltung Bayreuth
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261085]
Datum
20. Oktober 2022 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Auskunftsbegehren können wir Ihnen folgende Antwort übermitteln: Ein Auskunftsrecht nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bayreuth besteht nicht, da diese nur für Bürger der Stadt Bayreuth gilt. Soweit Sie Ihre Anfrage auf das UIG stützen, kann Folgendes mitgeteilt werden: Art. 3 BayKlimaG gilt nur für die unmittelbare Staatsverwaltung des Freistaates Bayern. Die Anwendung für Kommunen wird nur empfohlen (Art. 3 Abs. 3). Unabhängig hiervon ist die Stadt Bayreuth selbstverständlich bemüht, in ihrem Handeln den Klimaschutz so gut als möglich zu berücksichtigen. Der Stadtrat der Stadt Bayreuth hat am 27.04.2022 das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Bayreuth beschlossen. Dieses findet sich auf der Homepage unter https://www.bayreuth.de/rathaus-buerg... . Dort finden Sie auch die THG-Bilanz und erstellte Potenzialstudien. Außerdem wurde durch den Stadtrat der Beschluss gefasst, bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen und nach Möglichkeit das CO2-Restbudget innerhalb des Wirkungsbereichs der Verwaltung einzuhalten. Wir hoffen Ihre Anfrage mit den obigen Informationen ausreichend beantwortet zu haben. Machen aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass weitergehende Auskünfte – insbesondere im Hinblick auf die sehr offene Formulierung Ihrer Anfrage – nur gegen Kostenersatz möglich sind und es wohl nicht leistbar ist, wie von Ihnen erbeten, alle diesbezüglichen Informationen zu übermitteln. Soweit weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden können, würden wir, ausgehend von einem nicht unerheblichen Aufwand, mit Kosten von rund 250 € rechnen. Selbstverständlich steht es Ihnen insoweit frei, Ihre Anfrage auch zu präzisieren. Grundsätzlich sind die Kosten jedoch auch in diesem Fall anhand des Bearbeitungsaufwands zu erheben, da es sich hierbei um keine einfache schriftliche Beantwortung der Anfrage mehr handeln würde. Mit freundlichen Grüßen