Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehr…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261089]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261089/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Fürth
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an die Stadt Fürth über das Portal "f…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
Ihre Anfrage "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)" - Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261089] vom 16.10.2022
Datum
12. Dezember 2022 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an die Stadt Fürth über das Portal "fragdenstaat". Ihr Anliegen wurde an den Fachbereich zur Beantwortung weitergeleitet. Da Ihre Anfrage aufgrund der Komplexität der begehrten Informationen mehr Beantwortungszeit in Anspruch nehmen wird, teilen wir Ihnen hiermit eine zweimonatige Fristverlängerung bis zum 16.02.2023 mit. Grundlage hierfür ist § 5 Abs. 3 Buchst. a InformationsfreiheitsS der Stadt Fürth. Bis zum Ablauf der Frist bitten wir von Rückfragen bezüglich der Thematik abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Fürth
WG: Anfrage auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung (IFS)
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
WG: Anfrage auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung (IFS)
Datum
21. Dezember 2022 09:15
Status
image001.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihr Schreiben erhalten und möchten Ihnen nun gerne die gewünschten Auskünfte zu Ihrer folgenden Anfrage gegeben: „Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.“ * Die Stadt Fürth verfügt über ein Integriertes Klimaschutzkonzept 2020 - 2035, welches im Dezember 2020 vom Stadtrat beschlossen wurde. Hier sind die von Ihnen angefragten Informationen zu derzeitigen und geplanten Aktivitäten der Kommune sowie den Energieverbräuchen (Stand 2018) enthalten. Das Konzept ist unter diesem Link<https://www.fuerth.de/PortalData/1/Resources/stadtentwicklung/dokumente/umwelt/2022-01-20-Integriertes_Klimaschutzkonzept_Stadt_Fuerth.pdf> verfügbar, die Anlagen dazu finden Sie hier<https://www.fuerth.de/PortalData/1/Resources/stadtentwicklung/dokumente/umwelt/2022-01-20-Integriertes_Klimaschutzkonzept_Stadt_Fuerth-Anlagen.pdf>. Generelle Hinweise zur Erarbeitung des Konzepts und zum Thema Klimaschutz bei der Stadt Fürth können Sie auf der Website www.fuerth.de/klimaschutz<http://www.fuerth.de/klimaschutz> einsehen. * Die Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz sind im Kapitel 3 des Konzeptes zu entnehmen. Der Bezug zu Kommunalen Liegenschaften wird konkret im Kapitel 3.2.2 behandelt. Eine Aufsplittung des Endenergieverbrauchs und der THG-Emissionen auf die verschiedenen Verbrauchssektoren (u.a. Kommunale Einrichtungen) sehen Sie in Abbildung 5. * Im Konzept behandelt insbesondere das Themenfeld 4, Öffentliche Hand, die von Ihnen genannte Vorbildfunktion der Kommune. Im Kapitel 5.1 finden Sie eine Übersicht aller Maßnahmen inkl. der Benennung von 30 Sofortmaßnahmen, die bis 2023 angestoßen werden müssen. Ab Kapitel 5.1.4, Blattseite 179 werden die Maßnahmen detailliert beschrieben, in sog. Maßnahmensteckbriefen. * Darüber hinaus gibt es aktuelle Beschlüsse/ Ausschussvorlagen, die zur genannten Vorbildfunktion der Kommune beitragen, wie beispielsweise: * Zur akuten Notwendigkeit der Energieeinsparung wurde im Mai dieses Jahres die Reduzierung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden beschlossen (Link<http://svwrz0risfue016/amtsinfo/vo0050.asp?smclogonstart=2&__kvonr=60281>) als auch eine interne Informationskampagne zum Thema initiiert. * Es wurde der Ausbau sowie eine Mittelbereitstellung für die konkrete Umsetzungen von PV auf städtischen Dächern beschlossen. (Link<http://svwrz0risfue016/amtsinfo/vo0050.asp?__kvonr=60821>) * Weitere klimafreundliche Planungen im Zuge von Sanierungs- und Bauprojekten in der Stadt (Schule, Feuerwehrgerätehaus, …) wurden beschlossen. * Ein Einblick in den aktuellen Umsetzungsstand des Klimaschutzkonzeptes lieferte der Dezember-Umweltausschuss (Link<http://svwrz0risfue016/amtsinfo/vo0050.asp?__kvonr=61131>). Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Eine gute Zeit und ein frohes Fest wünscht Ihr Team des Klimaschutzmanagements [cid:image005.jpg@01D75916.7FC26D80] Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz Abteilung Umwelt und städtische Forste 90744 Fürth Hausanschrift: Tel.: Fax: E-Mail: Internet: Schwabacher Str. 170, 90763 Fürth 0911/974-1254 0911/974-1463 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.fuerth.de<http://www.fuerth.de/>