Sehr
<< Antragsteller:in >>
wir haben Ihr Schreiben erhalten und möchten Ihnen nun gerne die gewünschten Auskünfte zu Ihrer folgenden Anfrage gegeben:
„Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.“
* Die Stadt Fürth verfügt über ein Integriertes Klimaschutzkonzept 2020 - 2035, welches im Dezember 2020 vom Stadtrat beschlossen wurde. Hier sind die von Ihnen angefragten Informationen zu derzeitigen und geplanten Aktivitäten der Kommune sowie den Energieverbräuchen (Stand 2018) enthalten. Das Konzept ist unter diesem Link<
https://www.fuerth.de/PortalData/1/Resources/stadtentwicklung/dokumente/umwelt/2022-01-20-Integriertes_Klimaschutzkonzept_Stadt_Fuerth.pdf> verfügbar, die Anlagen dazu finden Sie hier<
https://www.fuerth.de/PortalData/1/Resources/stadtentwicklung/dokumente/umwelt/2022-01-20-Integriertes_Klimaschutzkonzept_Stadt_Fuerth-Anlagen.pdf>. Generelle Hinweise zur Erarbeitung des Konzepts und zum Thema Klimaschutz bei der Stadt Fürth können Sie auf der Website
www.fuerth.de/klimaschutz<http://www.fuerth.de/klimaschutz> einsehen.
* Die Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz sind im Kapitel 3 des Konzeptes zu entnehmen. Der Bezug zu Kommunalen Liegenschaften wird konkret im Kapitel 3.2.2 behandelt. Eine Aufsplittung des Endenergieverbrauchs und der THG-Emissionen auf die verschiedenen Verbrauchssektoren (u.a. Kommunale Einrichtungen) sehen Sie in Abbildung 5.
* Im Konzept behandelt insbesondere das Themenfeld 4, Öffentliche Hand, die von Ihnen genannte Vorbildfunktion der Kommune. Im Kapitel 5.1 finden Sie eine Übersicht aller Maßnahmen inkl. der Benennung von 30 Sofortmaßnahmen, die bis 2023 angestoßen werden müssen. Ab Kapitel 5.1.4, Blattseite 179 werden die Maßnahmen detailliert beschrieben, in sog. Maßnahmensteckbriefen.
* Darüber hinaus gibt es aktuelle Beschlüsse/ Ausschussvorlagen, die zur genannten Vorbildfunktion der Kommune beitragen, wie beispielsweise:
* Zur akuten Notwendigkeit der Energieeinsparung wurde im Mai dieses Jahres die Reduzierung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden beschlossen (Link<http://svwrz0risfue016/amtsinfo/vo0050.asp?smclogonstart=2&__kvonr=60281>) als auch eine interne Informationskampagne zum Thema initiiert.
* Es wurde der Ausbau sowie eine Mittelbereitstellung für die konkrete Umsetzungen von PV auf städtischen Dächern beschlossen. (Link<http://svwrz0risfue016/amtsinfo/vo0050.asp?__kvonr=60821>)
* Weitere klimafreundliche Planungen im Zuge von Sanierungs- und Bauprojekten in der Stadt (Schule, Feuerwehrgerätehaus, …) wurden beschlossen.
* Ein Einblick in den aktuellen Umsetzungsstand des Klimaschutzkonzeptes lieferte der Dezember-Umweltausschuss (Link<http://svwrz0risfue016/amtsinfo/vo0050.asp?__kvonr=61131>).
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Eine gute Zeit und ein frohes Fest wünscht
Ihr Team des Klimaschutzmanagements
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Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
Abteilung Umwelt und städtische Forste
90744 Fürth
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