Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr …
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261088]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Ingolstadt (Informationsfreiheitssatzung Ingolstadt). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261088/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Ingolstadt
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Wir werd…
Von
Stadtverwaltung Ingolstadt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
16. Oktober 2022 21:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Wir werden Ihre Angelegenheit prüfen und uns so bald wie möglich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Ingolstadt
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die Antwort von der Stabsstelle Klima der Stadt Ingolstadt zu Ihrer…
Von
Stadtverwaltung Ingolstadt
Betreff
WG: [DKIM] Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261088]
Datum
23. November 2022 10:39
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die Antwort von der Stabsstelle Klima der Stadt Ingolstadt zu Ihrer Anfrage. Die Stadt Ingolstadt ist sich seiner Vorbildfunktion im Klimaschutzbereich bewusst und hat deswegen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 des BayKlimaG verschiedene Beschlüsse gefasst und dementsprechende Projekte veranlasst, obwohl die vorgebrachte Gesetzespassage keinen bindenden Auftrag für die Stadt beinhaltet. Eine Auswahl der wichtigsten Beschlüsse und der daraus folgenden Projekte haben wir Ihnen zusammengefasst und relevanten Dokumente an diese Mail angehängt. 1. Beschluss „Klimaneutrales Ingolstadt 2050 Integrierter Klimaschutzplan und -management“ (V0077/16 – Stadtrat vom 14.04.2016) Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Stadt Ingolstadt bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden soll und die Strategie zum Erreichen dieses Ziels im integrierten kommunalen Klimaschutzplan ausgearbeitet und dokumentiert wird. Ein Teilbereich dieses Konzepts umfasst die klimaneutrale Stadtverwaltung. Mit dem Beschluss des fertiggestellten Integrierten Klimaschutzkonzeptes wurde das Ziel der Klimaneutralität auf das Jahr 2035 vorgezogen, siehe weiter unten. 2. Beschluss „Klimaneutralität bis 2030“ (V1031/19 – Stadtrat vom 05.12.2019) Die Stadtverwaltung der Stadt Ingolstadt wurde vom Stadtrat dazu beauftragt bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. In Folge dessen wurde für das Jahr 2019 eine CO2-Startbilanz erstellt, die die Grundlage für die Entwicklung weiterer Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität bildet. Ein Großteil der Emissionen, die durch die Tätigkeiten der Stadtverwaltung entstehen fallen auf den Bezug und die Eigenerzeugung von Strom und Wärme zurück. Die Startbilanz liegt dem Schreiben bei. 3. Beschluss „Stellenplan 2020; Stabsstelle Klimaschutz, Energiemanagement“ (V1035/19 – Stadtrat vom 05.12.2019) Die Stadtverwaltung wurde personell im Bereich Klimaschutz mit drei Vollzeitstellen in der neu errichteten Stabsstelle Klimaschutz den Herausforderungen entsprechend aufgestellt. Ziel der Stabsstelle sollte es sein, Grundlagen zum Erreichen der Klimaziele zu erarbeiten. 4. Beschluss „Integriertes Klimaschutzkonzept Ingolstadt (IKSK)“ (V0321/22 – Stadtrat vom 02.06.2022) Mit dem Beschluss des final ausgearbeiteten Integrierten Klimaschutzkonzepts wurden eine weitere Vollzeitstelle im Klimaschutzmanagement eingeführt und zwei Teilzeitstellen auf Vollzeit angehoben. Somit stehen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts in der Stabsstelle Klima fünf Vollzeitstellen zur Verfügung. Bezugnehmend auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) wurde das bis dato gültige Ziel Klimaneutrales Ingolstadt 2050 um 15 Jahre auf das Jahr 2035 vorgezogen. Weiterhin wurden vier Sofortmaßnahmen direkt beschlossen, die sich mittlerweile in Umsetzung befinden. Darunter beispielsweise die Intensivierung der Energiekarawane, eine aufsuchende Energieberatung, die mindestens einmal jährlich in unterschiedlichen Stadtteilen durchgeführt werden soll sowie die Erstellung und Umsetzung eines Elektromobilitätskonzeptes zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet und zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen. 5. Beschluss „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030; Startbilanz und Sachstand“ (V0749/22 – Stadtrat vom 25.10.2022) Die Stadtverwaltung ist beauftragt ein Gremium aus allen Geschäftsbereichen und Beteiligungen einzurichten, das die Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität der Verwaltung bis 2030 berät und plant. Auf Grundlage der Startbilanz sollen zunächst Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die zur größten Einsparung an Treibhausgasen beitragen. Weitere Projekte und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität: 6. Bezug von Grünstrom für die kommunalen Gebäude ab 01.01.2020 (siehe V0749_22_CCF_Anlage Dokumentation_Stadtverwaltung_Ingolstadt_2022_08_31) 7. Neuauflage des Energienutzungsplans von 2014 in Form eines Energiewendeplans inkl. kommunaler Wärmeplanung 8. Ausstattung der kommunalen Gebäude mit PV-Anlagen gemäß dem PV-Ausbauplans des Amtes für Gebäudemanagement (siehe https://www.ingolstadt.de/Leben/Umwelt-Natur-Klima/Klima-Energie/index.php?La=1&object=tx,465.2901.1&kat=&kuo=2&sub=0) 9. Nachhaltigkeitseinschätzung von Stadtratsanträgen  Ziel in Bezug auf Klimaschutz ist, dass Beschlüsse, die vom Stadtrat gefasst werden zum Erreichen der städtischen Klimaziele beitragen Mit freundlichen Grüßen

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