Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261091]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261091/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Nürnberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzges…
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261091]
Datum
19. Oktober 2022 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und zur Umsetzung einer klimaneutralen Stadtverwaltung Nürnberg. Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat bereits im Juni 2020 das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 beschlossen. Derzeit wird deshalb eine Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung und ein entsprechendes Handlungskonzept entwickelt, welches im Frühjahr 2023 vorliegen soll. Einen aktuellen Zwischenbericht zum Vorhaben finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Nürnberg unter folgendem Link: https://online-service2.nuernberg.de/... Dort sind auch die entsprechenden Stadtratsbeschlüsse erwähnt. Für den eigenen Gebäudebestand der Stadt Nürnberg gibt es bereits seit vielen Jahren einen umfangreichen Energiebericht, in dem auch die gebäudebezogenen Treibhausgasemissionen ausgewiesen sind. Den aktuellsten Bericht finden Sie unter folgendem Link: https://www.nuernberg.de/imperia/md/h... Für den städtischen Gebäudebestand gibt es bereits auch ein Konzept und einen Stadtratsbeschluss, diesen bis 2035 klimaneutral zu bekommen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Ratsinformationsgesetz unter folgendem Link: https://online-service2.nuernberg.de/... Stellungnahmen zum "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" liegen keine vor. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihre Fragen hinreichend beantworten. Mit freundlichen Grüßen