Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260988]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260988/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung“ vom 16.…
An Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260988]
Datum
30. Januar 2023 13:38
An
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung“ vom 16.10.2022 (#260988) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wir bitten um Verständnis, dass wir…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260988]
Datum
3. Februar 2023 06:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Anfrage bisher nicht beantworten konnten. Sie erhalten in Kürze eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.10.2022. Durch einen Bürofehler könne…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260988]
Datum
8. Februar 2023 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.10.2022. Durch einen Bürofehler können wir leider erst jetzt antworten. Dafür bitten wir Sie um Verständnis. Sie erbaten Informationen über die Vorbildfunktion des Staates nach Artikel 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und zum Klimaschutzgesetz selbst. Das Bayerische Klimaschutzgesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Der link hierzu ist: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG Zur Vorbildfunktion des Staates ist dort in Artikel 3 u. a. aufgeführt, dass die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern bis zum Jahr 2028 eine klimaneutrale Verwaltung erreichen und die Staatskanzlei sowie die Staatsministerien bis zum Jahr 2023 Klimaneutralität erreichen sollen. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) über einen Dienstleister Hinweise gegeben hat, wie die Treibhausgasbilanz für das StMELF ermittelt werden kann. Dazu wurden von der LENK Arbeitsmaterialien erstellt und Schulungen durchgeführt. Damit hat das StMELF eine erste Treibhausgasbilanz für das Ministerium erstellt. Der Endbericht wird in Kürze vorliegen. Diese ist Basis u.a. auch für Kompensationsmaßnahmen der dienstlichen, unvermeidbaren Flugreisen der bayerischen Staatsverwaltung für die Jahre 2020 und 2021. Dies beinhaltet auch die Datenerfassung aller Flugreisen. In der Fortschreibung der Treibhausgasbilanz werden dann erstmals die erfassten Gesamtemissionen des StMELF im Jahr 2024 (für das Bilanzjahr 2023) ausgeglichen werden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit u. a. mit der LENK, der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf sowie anderen Partnern eine Kompensationsplattform für die unmittelbare Staatsverwaltung. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird diese dann auch nutzen, um die Treibhausgasemissionen des StMELF zu kompensieren, sobald die Plattform zur Verfügung steht. Mit freundlichen Grüßen