Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260994]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260994/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> für das Bayerische Klimaschutzgesetz ist das Bayerische Umweltministerium…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260994]
Datum
17. Oktober 2022 08:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> für das Bayerische Klimaschutzgesetz ist das Bayerische Umweltministerium federführend zuständig. Dieses erreichen Sie hier: +49 (89) 9214–00 <<E-Mail-Adresse>> Rosenkavalierplatz 2, 81925 München Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre schnelle Antwort. Allerdings ist für die Klimaneutralität des Staat…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260994]
Datum
17. Oktober 2022 08:55
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre schnelle Antwort. Allerdings ist für die Klimaneutralität des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr natürlich auch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zuständig; ich gehe sehr davon aus, dass Sie nicht von einem anderen Ministerium Ihre eigenen Aktivitäten zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 bzw. 2023 planen und durchführen lassen. Ich möchte Sie daher nochmals bitten, meine Anfrage inhaltlich zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260994/
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 17.10.2022. Nach Rücksprache mit unse…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260994]
Datum
25. Oktober 2022 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 17.10.2022. Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung können wir Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: Neubau und vorrangig Sanierung staatlicher Gebäude erfolgen mittels eines Kanons aus ambitionierten Energiestandards, weitreichender Nutzung erneuerbarer Energien sowie Forcierung der Maßnahmen zur Energieeinsparung im Bestand mit dem Ziel, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Der Freistaat ist im Vergleich zu privaten Bauherren und Kommunen zwar nur für einen untergeordneten Anteil des Bauvolumens in Bayern verantwortlich, hat jedoch gerade beim klimaschonenden und nachhaltigen Bauen Vorbildfunktion. Neben den geltenden gesetzlichen Vorgaben hat er daher eine Reihe von Selbstverpflichtungen für seine eigenen Bauten eingeführt. Bereits im Juli 2011 hat die Bayerische Staatsregierung beispielsweise die Einführung erhöhter Energiestandards für staatliche Bauten beschlossen, dazu gehören u.a. der Passivhausstandard für bestimmte Neubauten sowie höhere Anforderungen an die Gebäudehülle als gesetzlich gefordert – bei Neubauten, wie auch bei Sanierungen im Bestand. Der Anteil erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung an der Wärmeversorgung staatlicher Liegenschaften beträgt heute bereits rund 50%. Die Staatsbauverwaltung forciert bei den Liegenschaften des Freistaates Bayern bereits seit langem die Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Energieformen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Im Bereich der Wärmeversorgung werden in vermehrtem Umfang regenerative Energien wie Umweltwärme, Biomasse, Solarthermie, und oberflächennahe Geothermie, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich gerechtfertigt ist, eingesetzt. Außerdem sind oftmals hohe Anteile regenerativer Energien bei der Fernwärmeversorgung und in verschiedenen Contracting-Modellen zu verzeichnen. Durch die Contracting-Initiative Bayern (Contracting-Initiative Bayern (CIB) - www.cib.bayern.de<http://www.cib.bayern.de> - wurden seit 2013 rund 58.000 t CO2 weniger emittiert und aktuell werden jährlich 8.300 t CO2 eingespart. Die Substitution fossiler Brennstoffe erfolgt fortlaufend auch bei Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden seit 2008 im Rahmen des Sonderprogramms zur energetischen Sanierung staatlicher Gebäude neben energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle gezielt veraltete energieintensive Heizungsanlagen zusammen mit Lüftungs- und Kälteanlagen ersetzt bzw. modernisiert. Neuere Beispiele hierfür sind die Wärmeversorgung des Campus Oberschleißheim der LMU München mit Grundwasserwärmepumpen, die Grundlastdampfversorgung des Klinikums Großhadern über Holzhackschnitzel und die Umstellung des Südgeländes der FAU Erlangen-Nürnberg von einer konventionellen Gas-Beheizung auf Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung. Bei künftigen Neubauten oder Sanierungen werden nur noch Heizungsanlagen eingesetzt, die mit regenerativen Energieträgern betrieben werden können, sofern die Gegebenheiten dies zulassen. Bei einem für Heizkessel üblichen Sanierungszyklus von 20 Jahren können damit bis zum Jahr 2030 rund 80% aller Anlagen umgestellt werden. Die verbleibendenden Anlagen werden im Anschluss innerhalb der kommenden 10 Jahre erneuert, so dass bis zum Jahr 2040 bis auf wenige Großanlagen alle Heizkessel, die substituiert werden können, CO2-freie Energie zur Verfügung stellen. Auch im Bereich der Stromerzeugung bringt die Staatsbauverwaltung den Einsatz erneuerbarer Energien voran. Einerseits ist durch die zentrale Stromausschreibung sichergestellt, dass der gelieferte Strom für die Behörden des Freistaats Bayern zu 100% aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Andererseits setzt die bayerische Staatsregierung alles daran, das bestehende Potenzial für Photovoltaikanlagen auf staatlichen Dächern schnellstmöglich auszuschöpfen. Bereits seit über 25 Jahren wird auf der Grundlage des Beschlusses des Bayerischen Landtags bei allen Großen Baumaßnahmen des Freistaats geprüft, ob sie sich für die Anwendung von Erneuerbaren Energien, z.B. Photovoltaikanlagen, eignen. Wo immer möglich, werden Erneuerbare Energien beim Energiekonzept berücksichtigt und aus dem Ansatz der Großen Baumaßnahme finanziert. Die Beschleunigung des Ausbaus in diesem Bereich ist immens: Die jährlichen Investitionen haben sich in den letzten drei Jahren mehr als verdreifacht und der Trend ist weiter stark ansteigend. Auch mit zusätzlichen Haushaltsmitteln im Zuge der Umsetzung der bayerischen Klimaschutzoffensive bei staatseigenen Gebäuden werden neue Photovoltaikanlagen errichtet. Im aktuellen Haushalt für 2022 stehen fünf Millionen Euro für den Bau weiterer Anlagen zur Verfügung. Zusätzlich werden von den verschiedenen Ressorts und deren nachgeordneten Behörden auf eigene Initiative bei ihren Baumaßnahmen weitere Anlagen über ihre eigenen Ressorthaushalte in Höhe von etwa fünf Millionen Euro geschaffen. Der entscheidende Faktor zur schnellstmöglichen Zielerreichung ist die Realisierung der Photovoltaikanlagen durch private Investoren einschließlich Bürgerenergiegesellschaften. Hierfür sollen durch eine aktive Vermarktung und Verpachtung von geeigneten Dachflächen verstärkt Investoren für staatliche Dächer gewonnen werden. Die entsprechenden Pachtverträge wurden noch nutzerfreundlicher gestaltet. Durch die anstehenden verbesserten Rahmenbedingungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 erwarten wir, dass dieses Modell durch eine attraktive Einspeisevergütung besonders erfolgsversprechend wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, haben Sie nochmals herzlichen Dank für Ihre allgemeinen Ausführungen. Darf ich trotzdem nochmals nachf…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260994]
Datum
1. Februar 2023 14:37
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie nochmals herzlichen Dank für Ihre allgemeinen Ausführungen. Darf ich trotzdem nochmals nachfragen, wie das Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr selbst (also als "Organisationseinheit" mit eigenem Klimaabdruck) Klimaneutralität bis Ende des Jahres 2023 erreichen will? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260994/

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.02.2023. Das Bayerische Staatsmini…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260994]
Datum
3. Februar 2023 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.02.2023. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erarbeitet derzeit eine Treibhausgas-Startbilanz. Die Bayerische Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) hat dabei im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) die Federführung und fachliche Begleitung übernommen und einen Dienstleister mit der Durchführung der Berechnungen beauftragt. Das Vorgehen bei der Treibhausgasbilanzierung orientiert sich an den Berichtsvorgaben des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol). Zusätzlich zu dieser Treibhausgas-Startbilanz werden die noch möglichen Treibhausgas-Reduktionspotenziale ermittelt. Zur Kompensation der verbleibenden, nicht vermeidbaren Restemissionen sollen unter Federführung des StMUV Ausgleichsmaßnahmen ausgeschrieben werden. Mit freundlichen Grüßen