Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260996]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260996/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Aktivitäten im Hinblick auf Art.…
Von
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Betreff
Rückmeldung auf Ihre Anfrage: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260996]
Datum
15. November 2022 13:10
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) wird bereits seit dem Jahr 2008 durch einen Energiespar-Contractor dabei unterstützt, den Energieverbrauch zu reduzieren. Derzeit betreut die Firma Caverion Deutschland GmbH das LDBV. Der Contractor hat mittels Energiesparmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten dazu beigetragen den Energieverbrauch zu senken. Über die Jahre hinweg wurde seitens des Contractors auch am LDBV investiert und das Energiemanagement insgesamt verbessert. Dokumente hierzu können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen, da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens beeinträchtigt werden und keine Einwilligung des Unternehmens vorliegt, Art. 39 Abs. 3 Nr. 3 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Darüber hinaus betreibt das LDBV als IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern die zentrale Infrastruktur für den Betrieb von IT-Systemen für die Staatsverwaltung und die Gerichte in Bayern. Aus den von Ihnen geforderten Unterlagen könnten Informationen zu Art, Bauweise und Standort der Server herausgelesen werden. Mit der Herausgabe von Unterlagen zum laufenden Betrieb wird die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt, Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayDSG. Neben den Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der Firma Caverion wurde Anfang des Jahres 2022 eine Projektgruppe eingesetzt, um im Sinne des Bayerischen Klimaschutzgesetzes die Energiesparmaßnahmen noch weiter zu verbessern und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Projektgruppe richtet sich bei Ihrem Vorgehen u.a. nach dem Leitfaden des Umweltbundesamtes "Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung". Die Aktivitäten dieser Projektgruppe sind noch nicht abgeschlossen. Die Unterlagen und Daten zu diesem laufenden Prozess können daher nicht herausgegeben werden, Art. 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayDSG. Das LDBV hat im Rahmen der ressortübergreifenden Geodateninfrastruktur Bayern (GDI-BY) technische und organisatorische Voraussetzungen geschaffen, um Geodaten im Internet allgemein verfügbar zu machen. Im vom LDBV betriebenen Geoportal Bayern ( https://geoportal.bayern.de/ ) haben bayerische Behörden wie beispielsweise das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU Bayern) insgesamt über 600 Geodatensätze kostenfrei und ohne Zugriffsschutz veröffentlicht ­ darunter eine Vielzahl von Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz sowie Art. 2 Abs. 2 Bayerisches Umweltinformationsgesetz. Mit Hilfe des vom LDBV bereitgestellten BayernAtlas können Geodaten u. a. zum Thema Umwelt einfach in Online-Karten visualisiert werden ( s. https://v.bayern.de/8vZDD ). Darüber hinaus betreibt das LDBV zusammen mit dem LfU Bayern unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie den Energie-Atlas Bayern, in dem eine Vielzahl von Karten ( s. https://www.karten.energieatlas.bayern.de ) und Informationen u. a. zu den Themen Energiesparen und erneuerbare Energien frei verfügbar sind. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen