Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Starnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) …
An Landkreisverwaltung Starnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261001]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landkreisverwaltung Starnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Starnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Starnberg (Informationsfreiheitssatzung Starnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261001/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreisverwaltung Starnberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.10.2022, zu der wir Ihnen Folgendes m…
Von
Landkreisverwaltung Starnberg
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261001]
Datum
22. November 2022 11:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.10.2022, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen können: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses v. 21.10.2022 (s. Anlage) strebt der Landkreis Starnberg an, dass Verwaltung und eigengenutzte Liegenschaften bis 2030 treibhausgasneutral werden. Die fachliche Begleitung hierbei soll durch die neu gegründete Klima- und Energieagentur der Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg erfolgen. Zur konkreten Umsetzung des angestrebten Ziels wurden als erste Schritte eine Reihe von grundsätzlichen Maßnahmen beschlossen, die Sie den beiliegenden Anlagen entnehmen können. Nähere Informationen zu bisherigen oder aktuellen Energieverbräuchen und CO2-Emissionen, zu Einsparungsmaßnahmen sowie sonstigen Aktivitäten in Bezug auf die geforderte Vorbildfunktion finden Sie in der aktuellen Umwelterklärung 2022 des Landratsamtes, die wir Ihnen ebenfalls in der Anlage beigefügt haben. Zum "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften", der vom Landtag noch nicht beschlossen ist, hat das Landratsamt Starnberg bisher weder eine Stellungnahme abgegeben noch Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen, da das Gesetz noch nicht in Kraft ist. Dennoch hoffen wir, dass die seit längerem angekündigte Gesetzesnovellierung zumindest einige Verbesserungen im Sinne des Klimaschutzes bringt. Wir möchten zuletzt noch darauf hinweisen, dass grundsätzlich der in der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Starnberg geregelte Informationsanspruch nur Einwohnern des Landkreises zusteht. Die von uns gegebenen Informationen beruhen auf den Regelungen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes. Einfache Auskünfte ergehen danach gebührenfrei. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente