Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260972]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260972/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzge…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260972]
Datum
3. November 2022 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes im Bayerischen Landtag. Unsere Präsidentin hat sich in Abstimmung mit unserem Präsidium in diesem Jahr dazu entschlossen, das Umweltmanagementsystem EMAS (sog. "Eco Management and Audit Scheme") bis Ende 2023 im Bayerischen Landtag einzuführen. Aktuell befinden wir uns noch am Anfang des Einführungsprojekts. Zugehörige Datengrundlagen, eine eigene Umweltpolitik des Landtags und die Umweltmanagementdokumentation werden gerade erarbeitet. Der Bayerische Landtag wird sich im Zuge der Einführung von EMAS ausdrücklich dazu bekennen, alle gesetzlichen Regelungen, u.a. aus dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, einzuhalten. EMAS ist ein vollumfängliches und in der EU anerkanntes Umweltmanagementsystem, das sowohl die direkten, als auch die indirekten Umwelteinflüsse berücksichtigt. Insofern wird sich der Bayerische Landtag mit der EMAS-Zertifizierung darüber hinaus zur stetigen Verbesserung der Umweltleistung in allen Bereichen verpflichten. Die bei EMAS geforderte und von einem externen Umweltgutachter bestätigte Umwelterklärung soll Ende des nächsten Jahres auf der Internetseite des Bayerischen Landtags veröffentlicht werden. Damit erhalten dann alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über das Umweltmanagement des Landtags genauestens zu informieren. Bezüglich der Kommunikation zum "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) verweisen wir darauf, dass die Staatsregierung nicht Teil des Bayerischen Landtags ist. Wir können Ihnen deshalb hierzu nur Auskünfte zu den zugehörigen Beratungen bei uns im Hause erteilen. Sämtliche Informationen hierzu finden sie in der Drucksache 18/23363, welche Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/drucksachen/?q=&dknr=23363&suchverhalten=AND&dokumentenart=Drucksache&ist_basisdokument=off&sort=date&anzahl_treffer=20&wahlperiodeid%5B%5D=18&erfassungsdatum%5Bstart%5D=&erfassungsdatum%5Bend%5D=&dokumentenart=Drucksache Sofern Sie zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes weitere Erkundigungen einholen möchten, bitten wir Sie, direkt Kontakt zur Bayerischen Staatskanzlei beziehungsweise zum fachlich zuständigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen