Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Anfrage an: Landratsamt Dachau

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Landratsamt Dachau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261013]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landratsamt Dachau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261013/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Dachau
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und an das entsprechende Sachgebiet weiter…
Von
Landratsamt Dachau
Betreff
WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261013]
Datum
24. Oktober 2022 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und an das entsprechende Sachgebiet weitergegeben. Ihre Fragen werden dort zeitnah beantwortet. Mit besten Grüßen

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Landratsamt Dachau
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits bestätigt, haben wir Ihre Anfrage erhalten und können Ihnen …
Von
Landratsamt Dachau
Betreff
WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261013]
Datum
22. November 2022 08:51
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits bestätigt, haben wir Ihre Anfrage erhalten und können Ihnen folgende Informationen mitteilen. Dem Landratsamt Dachau liegt derzeit ein CSU-Antrag zur Erreichung einer klimaneutralen Verwaltung bis 2030 vor. Die Verwaltung des Landratsamtes klimaneutral zu gestalten hat hierbei Vorbildcharakter i.S.d. BayKlimaG. Eine erste inhaltliche Behandlung dieses Antrags war Thema im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 18.11.2022. Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt. Eine zukünftige Anleitung und Hilfestellung durch die Staatsregierung heißen wir an dieser Stelle willkommen. Zu ihren weiteren Fragen: 1. Das Landratsamt Dachau ist Mitglied beim Klimabündnis 2. Es wurde ein Ladesäuleninfrastrukturkonzept mit und für die Gemeinden entwickelt https://www.landratsamt-dachau.de/abfall-naturschutz-umwelt/klimaschutz/e-ladesaeulen/ 3. Alle 5 Jahre wird eine landkreisweite CO2-Bilanz erstellt (siehe dazu die Anlage) 4. Die Einführung eines landkreisweiten Energiemonitorings ist angedacht, kann aber nur gemeinsam mit der Stadt Dachau und den Gemeinden realisiert werden. 5. Es wurde eine Checkliste mit Nachhaltigkeitskriterien (z.B. nachhaltige Beschaffung etc.) durch die Kreisverwaltung und Mitglieder des Kreistages entwickelt, die in relevanten Beschlussvorlagen verpflichtend für das Gremium zur Entscheidungsfindung ausgearbeitet und beigelegt werden muss 6. Sensibilisierung- und Bildungsmaßnahnahmen (z.B. Stadtradeln, Energiespardorf, Klimaladen (in Planung)) 7. Energieberatungen und Fachvorträge für Bürger:innen zu Energiethemen werden seit Jahren angeboten und organisiert (z.B. Bürgerdialog) 8. Die regelmäßige Erstellung eines Energieberichts für die Landkreisliegenschaften ist letztes Jahr per Gremiumsbeschluss beendet worden. Stattdessen werden Neubauten (aktuell die beiden neuen Gymnasien in Karlsfeld und Röhrmoos) nach Goldstandard DGNB zertifiziert, die regelmäßige landkreisweite CO2-Bilanz weitergeführt und die klimaneutrale Verwaltung angestrebt. 9. Die Realschule Dachau ist gänzlich als Passivhaus gebaut worden 10. Ein Gymnasium ist energetisch saniert worden 11. Insgesamt soll eine nachhaltige Bauweise im Vordergrund stehen Wir weisen darauf hin, dass weitere Informationen oder Zusammenstellung von Unterlagen nur mit einem hohen personellen Aufwand möglich sind. Diesbezüglich verweisen wir auf die Kostentragungspflicht nach Art. 12 Abs. 1 BayUIG. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, teilen Sie uns dies bitte möglichst konkret mit, damit wir im vor Beantwortung des Aufwand sowie die ggf. anfallenden Kosten schätzen und Ihnen mitteilen können. Mit freundlichen Grüßen

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