Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261025]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261025/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten in Ihrer Mail vom 16.10.2022 um sämtliche Informationen, Kommun…
Von
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261025]
Datum
15. November 2022 09:05
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten in Ihrer Mail vom 16.10.2022 um sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Zudem baten sie um sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente aus unserem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Wie Sie sicher wissen, stellt das Landratsamt eine Behörde mit Doppelfunktion dar. In den Bereichen Kommunalaufsicht, Straßenverkehrsbehörde, Ausländerbehörde, Jagdbehörde, Widerspruchsbehörde ist das Landratsamt als Staatsbehörde tätig. Diese Bereiche werden nicht von der "Vorbildfunktion" des Art. 3 Bay. Klimaschutzgesetz tangiert. In anderen Bereichen ist das Landratsamt Kreisbehörde, wobei die Verpflichtung zu Vorbildfunktion nicht besteht. Gleichwohl hat der Landkreis Fürstenfeldbruck bereits viele Anstrengungen im Hinblick auf den Klimaschutz unternommen. Wir dürfen Ihnen diese Aktivitäten nachfolgend zur Kenntnis bringen: 1.) Klimaschutzaktivitäten des Landkreises Maßgebliche Aktivitäten bereits seit den 90er Jahren: * FFB war bayernweit einer von zwei Modell-Landkreisen für die AGENDA 21im Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen * 1998 Sonnenenergieprojekt unter dem Motto "aus der Region - für die Region", welches 1999 mit dem deutschen und dem europäischen Solarpreis ausgezeichnet wurde; Projekt der Agenda 21, Sparkasse FFB, BRUCKER LAND Solidargemeinschaft * Energiekonferenz 2000: Energiewende bis zum Jahr 2030 beschlossen * 2001 wurde der Energiewendeverein ZIEL 21 zur praktischen Umsetzung der Energiewende gegründet (www.energiewende-landkreis-ffb.de<http://www.energiewende-landkreis-ffb.de>) * 2011/12 integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) für den Landkreis entwickelt * 2012 CO2 Bilanz (Datenbasis 2010) * Seit 2015 Klimaschutzmanagement * 2018: Vorstellung der CO2 Bilanz (Datenbasis 2015) * 2020: Beschlussfassung CO2-Aktionsplan (10 Punkte Plan) --> seit 2021 jährlicher Sachstandsbericht zur Umsetzung des CO2-Aktionsplans im Energie- und Umweltausschuss (siehe Anhang) * 2022: Gründung einer Klima- und Energie-Agentur (gemeinnützige GmbH) über die Landkreise Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, Starnberg 2.) CO2-Bilanz Alle Informationen zum Klimaschutzkonzept und zur CO2-Bilanz aus dem Jahr 2018 finden Sie auf der Seite des Klimaschutzmanagements unter folgendem Link: https://www.lra-ffb.de/bau-umwelt/klimaschutz/klimaschutzkonzept/klimaschutzkonzept-und-co2-bilanz Zusammengefasste Daten und Fakten zum Landkreis aus der CO2 und Energiebilanz von 2018: * Zwischen 2010 und 2015 stiegen, vor allem bedingt durch den Zuwachs der Bevölkerung und der Beschäftigten im Landkreis, die absoluten CO2-Emissionen um + 4,7 % auf knapp 1,5 Mio. Tonnen Kohlendioxid (t CO2). * Die spezifischen CO2-Emissionen blieben mit 6,9 Tonnen Kohlendioxid je Einwohner (t CO2/EW) auf dem Niveau des Jahres 2010. * Stromerzeugung aus Photovoltaik als auch aus Biomasse konnte verdoppelt werden. * Der Heizölverbrauch reduzierte sich durch die Steigerung des Absatzes der Erdgas- und Fernwärme und dem Zubau von Wärmepumpen. * Im Jahr 2015 stieg der Endenergieverbrauch im Vergleich zum Jahr 2010 um 4,4%. * Die sechs größten Kommunen des Landkreises, nämlich Fürstenfeldbruck GKSt, Germering GKSt, Gröbenzell, Maisach, Olching und Puchheim, in denen rund 73 % der Bevölkerung des Landkreises leben, haben einen Anteil am Endenergieverbrauch von über 70 %. * Bei genauer Betrachtung der Energiebilanz benötigen im Landkreis die privaten Haushalte 37 %, gefolgt von Verkehr 36 %, Industrie/Gewerbe/Handel/Dienstleistung 25 % und öffent-liche Gebäude 2 % der Energie. Diese wird zu 36 % aus Kraftstoff, 25 % aus Gas, 17 % aus Heizöl und 12 % aus Strom gewonnen. * Circa 92 % der Energie wird von außerhalb des Landkreises importiert und 8 % in der Region selbst aus erneuerbaren Energien (EE) erzeugt. Die lokale Erzeugung der erneuerbaren Energien besteht zu 65 % aus Wärmeerzeugung (Biomasse, Solarthermie, Umweltwärme). 35 % des Stroms kommen aus den Bereichen PV, Biomasse, Wasserkraft und Sonstigen. * Im Landkreis Fürstenfeldbruck werden große Mengen an Brennstoffen/Fernwärme zur Wärmebereitstellung in Gebäuden benötigt. Der Verbrauch liegt mit 12,2 MWh/EW zwar unter dem Bundesdurchschnitt von 15,2 MWh/EW. Wird der industrielle Bereich jedoch her-ausgerechnet, so liegen die Werte darüber. Die letzte CO2 Bilanzierung erfolgte 2018 auf der Datenbasis von 2015. Damit eine kontinuierliche Fortschreibung auf digitaler Basis gegeben ist, hat das Klimaschutzmanagement für den Landkreis und auch in Absprache mit den Kommunen Lizenzen für ein digitales CO2 Bilanzierungstool (Klimaschutzplaner) erworben. 3.) CO2-Aktionsplan Alle Informationen zum CO2-Aktionsplan finden Sie unter folgendem Link: https://www.lra-ffb.de/bau-umwelt/klimaschutz/klimaschutzkonzept/co2-aktionsplan Der 2. Sachstandsbericht (für das Jahr 2022) wird erst am 14.11.22 im EUPA vorgestellt. Der Sachstandsbericht gibt eine umfassende Übersicht über die Klimaschutzaktivitäten des Landkreises, da dieser auch immer in Zusammenarbeit mit den weiteren Fachstellen wie AGENDA 21, ÖPNV, AWB, Radverkehrsbeauftragter, Regionalmanagement, Wirtschaftsförderung, Hoch- und Tiefbau, etc. erstellt wird. 4.) Klima- und Energie- Agentur der Landkreise FFB/LL/STA Die Agentur wurde im Sommer in den Kreistagssitzungen der Landkreise beschlossen und im September notariell Beurkundung. Die Hauptmotivation für den neuen Zusammenschluss ist die Bündelung der Kräfte aus den drei Landkreisen sowie eine höhere Schlagkraft für Themen von Energieberatung bis Treibhausgasneutralität. Die Agentur soll für die Region als zentrale Anlaufstelle die Themen Energiewende, Klimaschutz, Klimafolgen sowie weitere Nachhaltigkeitsaspekte bearbeiten und fachkompetente Beratung für verschiedenste Zielgruppen in der Region bieten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.klima-agentur.bayern<http://www.klima-agentur.bayern>. 5.) Bildungsangebote Hierzu versendet das Klimaschutzmanagement 2-mal jährlich einen Newsletter mit Bildungsangeboten des Energiewendevereins ZIEL21, AGENDA21, AWB, etc. an landkreiseigene Bildungseinrichtungen. (siehe dazu auch Sachstandsbericht zum CO2-Aktionsplan)." Mit freundlichen Grüßen