Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Anfrage an: Landratsamt Haßberge

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Landratsamt Haßberge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261029]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landratsamt Haßberge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261029/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Haßberge
Anfragenummer 261029 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage an das Landratsamt Haß…
Von
Landratsamt Haßberge
Betreff
Anfragenummer 261029
Datum
8. November 2022 14:52
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage an das Landratsamt Haßberge zur Bereitstellung vorhandener Informationen bezüglich der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung sowie der Ambitionen zur Erreichung der Klimaneutralität sende ich Ihnen im Folgenden die mir bekannten Informationen zu. Zu Vorbildfunktion öffentliche Verwaltung Bereits im Jahr 2015 wurde durch das Landratsamt Haßberge ein Energienutzungsplan erstellt, welcher im Jahr 2020 aktualisiert und um weitere Informationen bzw. Analysen ergänzt wurde. Dieser ist unter folgender Adresse einsehbar: https://nextcloud.hassberge.de/index.php/s/ZiFxcJSyNLk9XfM Zudem hat der Landkreis Haßberge eine eigene Gesellschaft zum Ausbau erneuerbarer Energien gegründet, welche Kommunen bei der Energiewende unterstützt und das Ziel der regionalen Wertschöpfung verfolgt. Weitere Informationen zur GUT Haßberge mbH finden Sie hier: https://gut-hassberge.de/startseite Seit August diesen Jahres hat der Landkreis Haßberge ebenfalls eine Stelle des Klimaschutzmanagers, welche durch mich besetzt ist. Darüber hinaus hat der Landkreis Haßberge im Oktober diesen Jahres ein Klimaschutzkonzept verabschiedet, welches verschiedenste Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität des Landkreises als Körperschaft beinhaltet. Das Klimaschutzkonzept können Sie hier einsehen: https://www.hassberge.de/fileadmin/data/Klima___Energie/Klimaschutzkonzept.pdf Weitere Informationen zu den Strukturen des Landkreises im Bereich Energie und Klima finden Sie unter folgender Adresse: https://www.hassberge.de/klima-und-energie.html Zu Ambitionen zur Erreichung der Klimaneutralität Der Landkreis Haßberge hat in seinem im Oktober diesen Jahres verabschiedeten Klimaschutzkonzept die Empfehlung an die landkreiseigenen Kommunen herausgegeben, sich in einem Klimapakt zusammenzuschließen, um die Klimaschutzarbeit im Landkreis zu forcieren und so das vom Landkreis Haßberge anvisierte Ziel der bilanziellen Klimaneutralität bis 2030 gemeinsam zu erreichen. Die Ausgestaltung des Klimapaktes ist derzeit in Arbeit mit dem Ziel, diesen in der 1. Jahreshälfte 2023 zu verabschieden. Weitere Informationen kann ich Ihnen daher derzeit noch nicht weitergeben. Sofern Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Freundliche Grüße