Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Landratsamt Nürnberger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261047]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landratsamt Nürnberger Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261047/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Nürnberger Land
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anfrage auf Aktenauskunft ist bei uns eingegangen und wird aktuell no…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261047]
Datum
14. November 2022 09:50
Status
image001.png
28,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anfrage auf Aktenauskunft ist bei uns eingegangen und wird aktuell noch bearbeitet. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen,

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Landratsamt Nürnberger Land
Antrag auf Aktenauskunft Sehr << Antragsteller:in >> hiermit informieren wir Sie aufgrund Ihres Antra…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft
Datum
17. November 2022 16:35
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit informieren wir Sie aufgrund Ihres Antrages auf Aktenauskunft zum Thema „Klimaneutrale Verwaltung“. Der Landkreis Nürnberger Land ist sich seiner Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz sehr bewusst und ist seit Jahren bemüht, dem schwierigen Thema Klimaschutz — Treibhausgasneutralität gerecht zu werden. Konkretisiert hat sich das unter anderem in der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes (Sie finden dieses hier im Anhang) im Jahr 2011. Anschließend wurde eine zunächst geförderte, inzwischen verstetigte Stelle für die Umsetzung des Konzeptes geschaffen. Nachdem in der folgenden Dekade die Ziele auf allen Ebenen erkennbar ambitionierter wurden, folgte 2020 der Beschluss, in Fortsetzung des Klimaschutzkonzeptes und als Überprüfung des Status Quo in Form einer aktualisierten CO2-Bilanz, einen digitalen Energienutzungsplan (siehe Anhang) erstellen zu lassen. Dieser behandelt den gesamten Landkreis im sogenannten „Käseglockenprinzip“. Der große Vorteil des landkreisweiten Digitalen Energienutzungsplanes besteht darin, dass die 27 kreisangehörigen Kommunen, die zum Teil aufgrund ihrer Größe bisher kein eigenes Klimaschutzkonzept erstellen ließen, damit eine hervorragende Datengrundlage erhalten, mittels derer konkrete, kommunale Maßnahmen und Projekte entwickelt werden können. Beispielhaft detailliert ausgearbeitet wurde ein Maßnahmenvorschlag eines Nahwärmenetzes in der Gemeinde Rückersdorf. Dies dient nur als Beispiel, wie Projekte mit den einzelnen Kommunen weiterentwickelt werden können, um in die Umsetzung zu kommen. Energetischer Istzustand und Maßnahmenvorschläge werden für jede einzelne Gemeinde im Landkreisgebiet in einem übersichtlichen Steckbrief zusammengefasst, da Energiethemen in der Hand der Städte und Gemeinden liegen. Der digitale Energienutzungsplan hat zwei verschiedene Szenarien erarbeitet, von denen das ambitioniertere einen potenziell technisch möglichen Pfad zur bilanziellen Energieneutralität des Landkreises bis 2040 aufzeigt. Bemerkenswertes Ergebnis der CO2-Bilanz aus dem Digitalen Energienutzungsplan ist, dass im Landkreis der Pro-Kopf-Ausstoß OHNE VERKEHR von 2010 bis 2019 um ca. 11% gesunken ist. Inklusive Verkehr konnte sogar eine Reduktion um 13% festgestellt werden, die allerdings aufgrund geänderter Methodik im Sektor Verkehr eine gewisse Unschärfe beinhaltet. Nun zur Landkreisverwaltung selbst: Die kommunalen Liegenschaften sind sowohl im Sektor Strom als auch im Sektor Wärme mit 2% beteiligt. Hier sei darauf hingewiesen, dass in diese Berechnung alle kommunalen Liegenschaften, also nicht nur die kreiseigenen Gebäude, sondern auch diejenigen der Städte, Märkte und Gemeinden eingeflossen sind. Selbstverständlich sind wir dauerhaft dabei, die eigenen Handlungsmöglichkeiten auszubauen. Ich darf Ihnen einige Beispiele zur Darlegung der vielfältigen Bemühungen auflisten: - 100% Strom aus erneuerbaren Energien im Ämtergebäude - Heizung aus nachwachsenden Rohstoffen im Ämtergebäude (Hackschnitzel) - PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden, bzw. Prüfung des Gebäudebestands auf Potenzial für PV - Fuhrpark mit acht Elektrofahrzeugen und schrittweiser Ausbau des Anteils an E-Fahrzeugen - landkreisweites Radverkehrskonzept seit 2019 - Landkreis ist Teil der größten Öko-Modellregion Bayerns Nürnberg, Nürnberger Land, Landkreis Roth - Verwendung von Recyclingpapier im gesamten Amt Im Bewusstsein, dass in absehbarer Zeit weder in der Verwaltung, noch in anderen Verbrauchsbereichen Klimaneutralität ohne Kompensation erreichbar sein wird, hat sich der Landkreis 2021 entschlossen, den „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg e.V.“ mit seiner Mitgliedschaft zu unterstützen. Der Fonds ermöglicht allen Teilen der Zivilgesellschaft, sowie kommunalen Gebietskörperschaften und Unternehmen, freiwillige Kompensationsgelder mit regionaler Wertschöpfung zu verbinden. Mit den eingezahlten, eigenmotivierten Kompensationszahlungen werden innerhalb der Metropolregion verortete Klimaschutz-, Artenschutz- und Nachhaltigkeitsprojekte, ausgewählt von einem Vergabebeirat anhand eines festgelegten Kriterienkataloges, finanziert. Der Landkreis Nürnberger Land hat sich vor mehr als zehn Jahren mit konkreten Maßnahmen auf den Weg zur Klimaneutralität gemacht. Heute erkennt das Landratsamt Teilerfolge aus den bisherigen Aktivitäten, weiß um die Notwendigkeit der kontinuierlichen Anpassung des Pfades zur Zielerreichung, und wird in Zukunft seine Bemühungen in allen relevanten Bereichen weiter vorantreiben. Mit einem Satz: Der Landkreis ist sich seiner Verantwortung bewusst. Mit freundlichen Grüßen,