Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260976]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260976/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Landesamt für Gesundheit u…
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260976] - hier: Eingangsbestätigung
Datum
18. Oktober 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Wir werden Sie nach interner Prüfung der Anfrage erneut kontaktieren. Für Rückfragen stehe ich bis dahin gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 16.10.2022. Am Bayerischen …
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260976] - hier: Auskunftserteilung
Datum
6. Dezember 2022 14:07
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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3,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 16.10.2022. Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurden im Wesentlichen folgende Maßnahmen ergriffen, um das Leitbild einer klimafreundlichen Verwaltung gemäß Art. 3 Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) sukzessive zu realisieren: Alle Standorte - Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. - Dienstfahrzeuge werden Zug um Zug auf E-Fahrzeuge umgestellt. - Ausbau von Videokonferenz-Systemen sowie Optimierung der digitalen Kommunikationsmöglichkeiten, um Dienstreisen zu minimieren. LGL Standort Erlangen - Der Verwaltungsneubau Erlangen wurde auf Grundlage des Passivhaus-Standards geplant und realisiert. - Betrieb einer Wärme- bzw. Kälteversorgung über Wärmepumpe, gespeist durch Grundwasser. - Betrieb einer Photovoltaik-Anlage Erlangen. - Austausch mit der Landesbaudirektion bei zentralen Ausschreibungen für Strom/Gas (Jährliche Erfassung der Verbrauchszahlen) LGL Standort Würzburg - Versorgung der Dienststelle Würzburg und München mit Fernwärme; die Fernwärme ist nach dem EEG regenerativ erzeugten Energien gleichgestellt. - Photovoltaik-Anlage Würzburg mit 21,4 kWp; geplante Inbetriebnahme im Jahr 2023. LGL Standort Oberschleißheim - Das Laborgebäude verfügt über eine thermische Solaranlage, welche eine Absorberkältemaschine und die Warmwassererzeugung versorgt. - Die Lüftungsanlage im Laborgebäude ist mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnungsanlage ausgestattet. - Photovoltaik-Anlage Oberschleißheim mit 20 kWp soll 2023 in Betrieb gehen. - In den letzten Jahren wurden alle Heizungsverteiler erneuert um die Gebäude effizienter regeln zu können. - Es wurde eine effizienter Brennwertkessel installiert. - Es ist eine neue Energiezentrale in Planung, welche mit regenerativen Energieträgern betrieben werden soll. - Das Warmwassernetz wurde rückgebaut und neu isoliert um Wärmeverluste zu reduzieren. LGL Standort München - Die Liegenschaft wird komplett mit umweltfreundlicher Fernwärme betrieben. - Bei der Sanierung der Liegenschaft wurde besonders auf bauliche Energieeinsparung geachtet. Diese Auskunft erfolgt kostenfrei. Weitere Auskünfte wären unter Berücksichtigung des zu erwartenden erheblichen Personal- und Ressourcenaufwands kostenpflichtig. Für allgemeine fachliche Informationen zur Umsetzung von energetischen Sanierungen sowie für Auskünfte zu übergeordneten Planungen und Vorhaben zu klimaschutzrelevanten baulichen Maßnahmen, dürfen wir Sie an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die weiteren Behörden der Bauverwaltung verweisen. Mit freundlichen Grüßen