Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Anfrage an: Landratsamt Passau

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Landratsamt Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261050]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landratsamt Passau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261050/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Passau
Sehr << Antragsteller:in >> die Aktivitäten des Landkreises Passau können Sie auf der Internetseite ww…
Von
Landratsamt Passau
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261050]
Datum
17. Oktober 2022 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Aktivitäten des Landkreises Passau können Sie auf der Internetseite www.ezukunft.de einsehen. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank hierfür - wenn ich mir noch eine Nachfrage erlauben darf: meines Wissen…
An Landratsamt Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261050]
Datum
17. Oktober 2022 08:46
An
Landratsamt Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank hierfür - wenn ich mir noch eine Nachfrage erlauben darf: meines Wissens zielt der Beschluss des Umweltausschusses vom 14.03.2019 auf ein CO(2)-neutrales Landratsamt bis 2030 und die Maßnahmen sind entsprechend darauf ausgerichtet. Gibt es bei Ihnen irgendwelche Planungen in Bezug auf den oben genannten Gesetzentwurf, der das Ziel der Klimaneutralität auf 2028 vorziehen würde? Wird die z.B. ja ohnehin für 2023 geplante Klimabilanz und das Zielerreichungskonzept auch das Szenario "bis 2028" beinhalten? Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261050/
Landratsamt Passau
Wir haben einen Beschluss für CO2-neutrale Verwaltung bis 2030. Das bayerische Klimaschutzgesetz gilt unmittelbar …
Von
Landratsamt Passau
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261050]
Datum
17. Oktober 2022 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Wir haben einen Beschluss für CO2-neutrale Verwaltung bis 2030. Das bayerische Klimaschutzgesetz gilt unmittelbar nur für die Staatsverwaltung, für Kommunen ist es eine Empfehlung. Nach der eigenen Startbilanz für die Verwaltung ist bis 2030 in den Gebäuden und Fuhrpark das Ziel ohne Kompensation erreichbar. Wir beziehen Ökostrom, stellen den Fuhrpark Zug um Zug bis 2030 auf CO2-neutrale Fahrzeuge um und werden die bei der Wärme nahezu alle Verwaltungsgebäude auf CO"-neutrale Energieträger umgestellt haben. Die THG-Emissionen werden durch Klimaplusmaßnahmen (Erzeugung PV) reduziert. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nochmals besten Dank für die schnelle Antwort - und alles Gute für Ihre Arbeit! M…
An Landratsamt Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261050]
Datum
17. Oktober 2022 09:30
An
Landratsamt Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nochmals besten Dank für die schnelle Antwort - und alles Gute für Ihre Arbeit! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261050/

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Landratsamt Passau
DANKE
Von
Landratsamt Passau
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261050]
Datum
17. Oktober 2022 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
DANKE