Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261051]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261051/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 16.10.22. Da die gewünschten …
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261051]
Datum
17. Oktober 2022 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 16.10.22. Da die gewünschten Informationen keine konkreten Maßnahmen betreffen, wird die Prüfung und Bearbeitung etwas Zeit beanspruchen, dafür bitten wir um Verständnis. Freundliche Grüße

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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.10.2022. Die darin aufgeworfenen Fra…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261051]
Datum
15. November 2022 17:18
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.10.2022. Die darin aufgeworfenen Fragen können wie folgt beantwortet werden. Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm als untere staatliche Behörde ist sich seiner Vorbildfunktion im Bereich Klimaschutz bewusst. Der Landkreis als Gemeindeverband hat daher im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf Art. 3 Absatz 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) verschiedene Beschlüsse gefasst und dementsprechende Projekte veranlasst, obwohl die vorgebrachte Gesetzespassage keinen bindenden Auftrag für den Landkreis als kommunale Gebietskörperschaft beinhaltet. Eine Auswahl der wichtigsten Beschlüsse und der daraus folgenden Projekte haben wir Ihnen zusammengefasst und relevante Dokumente beigefügt. · Beschluss Mitgliedschaft Klima-Bündnis (2019/3133 - Kreistag vom 18.02.2019) Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ist mit dem Beschluss des Kreistags vom 18.02.2019 dem Klima-Bündnis beigetreten. In Folge dessen hat der Landkreis verschiedene Projekte veranlasst. Für das von Ihnen angefragte Gesetz ist das Projekt Stadtradeln relevant. In dem landkreisweiten Projekt werden die Mitarbeiter*innen des Landratsamts aufgefordert und ermutigt mit dem Rad in die Arbeit zu kommen. Zudem bietet der Landkreis arbeitsplatznahe Fahrradabstellanlagen sowie Duschmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen an. · Beschluss Neuaufstellung Energienutzungsplan (2020/3686 - Kreisausschuss vom 30.11.2020) Die Neuaufstellung eines digitalen Energienutzungsplans für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm sowie für die die Landkreiskommunen bildet das Datenfundament für die weiteren Projekte sowohl in Hinblick auf die Klimaneutrale Verwaltung als auch auf den Klimaneutralen Landkreis. · Beschluss Nachhaltige Beschaffung (2020/3694 - Kreistag vom 14.12.2020) "Der Landkreis Pfaffenhofen gibt sich Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe. Die Verwaltung erarbeitet entsprechende Leitlinien und legt diese dem Kreistag vor. Der Landkreis wirkt darauf hin, dass sich auch seine Tochtergesellschaften, bei denen er beteiligt ist, Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe geben. Dabei ist auf die Besonderheit der Regionalität zu achten." Die Richtlinien werden momentan erarbeitet. · Beschluss Klimapolitisches Handeln => Klimaneutraler Landkreis bis 2040 (2022/3966 - Kreistag vom 07.02.2022) Der Landkreis hat mit dem Beschluss über sein Klimapolitisches Handeln verschiedene Ziele und weitere Schritte beschlossen. Darunter ist das Ziel den Landkreis bis 2040 klimaneutral zu gestalten. Darunter wiederum fällt natürlich auch das Ziel einer Klimaneutralen Verwaltung. Hierzu werden neben der bereits angesprochenen nachhaltigen Beschaffung auch weitere Schritte durchgeführt, wie beispielsweise für einen Fuhrpark mit geringerem CO2 Ausstoß zu sorgen ( z.B. durch die Verwendung von Diensträdern bei Kurzstrecken, Elektrofahrzeugen für weitere Strecken oder ÖPNV-Nutzung etc.). Die Projekte und Beiträge der Fachstelle Energie und Klimaschutz finden Sie in der Anlage. Die BNE-Projekte in Bezug auf Artikel 3 Absatz 2 können Sie der Grafik in der entsprechenden Säule finden. · Weitere Projekte zur Erreichung des Ziels: > Beratung und Austausch im Klimaschutznetzwerk des Instituts für Energietechnik der OTH Amberg-Weiden > Bezug von regionalem Ökostrom > PV-Belegung der Landkreiseigenen Liegenschaften: alle technisch sinnvollen und rechtlich möglichen Gebäude des Landkreises sind bereits mit PV-Anlagen ausgestattet. Bei einer Liegenschaft ist die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen. Die Liegenschaften wurden im Rahmen des Klimaschutznetzwerkes 2022 auf die Technische Eignung für weitere PV-Module und E-Ladepunkte überprüft. > In Planung: Visualisierung der Klimaschutz-Maßnahmen und deren Projektfortschritte mit der Firma Kausal Tech => Weitere Informationen zum Bereich Energie, Klimaschutz und Umwelt finden Sie auf unserer Website<https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/umwelt/klimaschutz-und-energie/>. Zum "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" hat der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm keine Stellungnahme abgegeben. Folglich sind hierzu keine Unterlagen vorhanden. Sobald Änderungen des Gesetzes beschlossen sind, wird sich das Landratsamt damit auseinandersetzen wie es die Änderungen umsetzen kann. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße

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