Aktivitäten des Kompetenzzentrums Open-Source-Software

(a) Eine Übersicht der Aktivitäten des Kompetenzzentrums Open-Source-Software seit Beginn des Jahres 2017. Dies kann in Berichten (etwa Jahresberichten oder sonstigen internen Berichten) bestehen, in Übersichten der geplanten oder ausgeführten Projekte, in Dokumenten zu eigens entwickelter oder genutzter Open-Source-Software oder in anderen Dokumenten, die sich auf die Aktivitäten des Kompetenzzentrums beziehen.

(b) Eine Auflistung der Open-Source-Projekte oder Anbieter von Open-Source-Software, mit denen Sie Kontakt hatten, etwa im Rahmen von Anfragen, Austausch oder konkreten Projekten.

(c) Eine Auflistung der Anbieter von proprietärer Software, mit denen Sie Kontakt hatten, etwa im Rahmen von Anfragen, Austausch oder konkreten Projekten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (a) Eine Übersicht …
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten des Kompetenzzentrums Open-Source-Software [#206924]
Datum
19. Dezember 2020 21:08
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(a) Eine Übersicht der Aktivitäten des Kompetenzzentrums Open-Source-Software seit Beginn des Jahres 2017. Dies kann in Berichten (etwa Jahresberichten oder sonstigen internen Berichten) bestehen, in Übersichten der geplanten oder ausgeführten Projekte, in Dokumenten zu eigens entwickelter oder genutzter Open-Source-Software oder in anderen Dokumenten, die sich auf die Aktivitäten des Kompetenzzentrums beziehen. (b) Eine Auflistung der Open-Source-Projekte oder Anbieter von Open-Source-Software, mit denen Sie Kontakt hatten, etwa im Rahmen von Anfragen, Austausch oder konkreten Projekten. (c) Eine Auflistung der Anbieter von proprietärer Software, mit denen Sie Kontakt hatten, etwa im Rahmen von Anfragen, Austausch oder konkreten Projekten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Informationstechnikzentrum Bund
Kein Nachrichtentext
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrteAntragsteller/in eine einfache Antwort ist hier leider nicht möglich. Eine Bescheid habe ich heute a…
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Aktivitäten des Kompetenzzentrums Open-Source-Software [#206924]
Datum
19. Januar 2021 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in eine einfache Antwort ist hier leider nicht möglich. Eine Bescheid habe ich heute an die von Ihnen angegebene Postadresse versandt. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch (per FAX) Widerspruch zu Bescheid vom 19.01.2021 Mein Antrag vom 19.12.2020; Ihr Zeichen: 03010302…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch (per FAX)
Datum
18. Februar 2021
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Widerspruch zu Bescheid vom 19.01.2021 Mein Antrag vom 19.12.2020; Ihr Zeichen: 03010302#00002#0052 Sehr Antragsteller/in hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom 19.01.2021. Es ist nicht glaubhaft, dass Sie über keinerlei Übersicht über die Aktivitäten Ihres eigenen Kompetenzzentrums Open-Source-Software verfügen. Zudem ist nicht ersichtlich und wurde nicht dargelegt, über welche aktuellen Aktivitäten oder Projekte Sie aus welchem Grund keine Informationen geben wollen. Es dürfte kaum davon auszugehen sein, dass alle bei Ihnen vorhandenen Informationen unter Ausschlussgründe fallen. Ihre knappen Bemerkungen dazu sind inhaltlich nicht verständlich. Weiterhin behaupten Sie, keinen Überblick darüber zu haben, ob es sich z.B. bei vertraglich für Sie entwickelter Software überhaupt um Open-Source-Software handelt, und Sie behaupten, nicht erkennen zu können, was der Unterschied in meiner Anfrage nach einerseits Open-Source-Software und andererseits proprietärer Software ist. Das erscheint ebenfalls kaum glaubhaft für ein selbstbenanntes „Kompetenzzentrum Open-Source-Software“. Im Übrigen würde echtes „security by design“, wie Sie es als Ausschlussgrund anführen, genau umgekehrt funktionieren: „security by design“ beschreibt das Handlungsprinzip, Sicherheit schon beim Entwurf der Software zu berücksichtigen. Dazu gehört bei Open-Source-Software insbesondere, auch die Entscheidungen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das von Ihnen hingegen vertretene Prinzip ist „security by obscurity“, das vermeintliche Erreichen von Sicherheit durch Geheimhaltung. Bekanntermaßen führt dies zu unsicherer Software, und widerspricht den Prinzipien von „Security by design“. Außerdem fordern Sie zur Bearbeitung meiner Anfrage eine Kostenerstattung, die über 500 EUR hinausgeht. Es ist nicht glaubhaft, dass für die Beantwortung meiner Anfrage tatsächlich derartiger Aufwand entstehen würde, zudem sieht das IFG bzw. die IFGGebV überhaupt keine kostendeckenden Erstattungen seitens des Antragsstellers vor, erst recht keine solchen Erstattungen, die über EUR 500 hinausgehen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Bearbeitung meines ursprünglichen Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Informationstechnikzentrum Bund
Kein Nachrichtentext
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. April 2021
Status
Warte auf Antwort