Aktivitäten zur Änderung der FeV - hier: obligatorische Anordnung einer MPU ab 1,1 Promille BAK
Anfrage an:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Den von der Bundesanstalt für Straßenwesen erstellten und bisher nicht veröffentlichten Bericht zum Gefahrenpotential von Trunkenheitsfahrern, die eine BAK unter 1,6 Promille aufweisen.
Alle internen Vermerke, Protokolle u. Dokumente mit Bezug auf die Forderung nach Absenkung der Grenze zur obligatorischen Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auf 1,1 Promille BAK.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum22. Januar 2020
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25. Februar 2020
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