Aktivitäten zur Istanbul-Konvention

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung …
An Landgericht Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195091]
Datum
13. August 2020 11:58
An
Landgericht Baden-Baden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195091/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Baden-Baden
Landgericht Baden-Baden -Der Verwaltungsleiter- E 141 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bezie…
Von
Landgericht Baden-Baden
Betreff
AW: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195091]
Datum
2. September 2020 14:14
Status
Warte auf Antwort
Landgericht Baden-Baden -Der Verwaltungsleiter- E 141 Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre eMail vom 13. August 2020 worin Sie von uns Auskünfte zur "Istanbul Konvention" beantragt und um Beantwortung ebenfalls per eMail gebeten haben. In Ihrem Antrag haben Sie keine postalische Anschrift angegeben. Wir erteilen grundsätzlich keine Auskünfte oder Entscheidungen mittels ungeschützter eMail an Personen, deren Anschrift uns nicht mitgeteilt bzw. bekannt ist. Ich verweise insofern auch auf § 3 Ziff. 1 LIFG, wonach antragsberechtigt "natürliche" Personen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. September. Wollen Sie kurz begründen, warum Si…
An Landgericht Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195091]
Datum
17. September 2020 15:07
An
Landgericht Baden-Baden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. September. Wollen Sie kurz begründen, warum Sie grundsätzlich keine Auskünfte per Email erteilen? Zumal auch nicht für eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, das sowohl diese Form der Antragstellung als auch diese Form der Informationsübermittlung erlaubt? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195091/
Landgericht Baden-Baden
Landgericht Baden-Baden -Der Verwaltungsleiter- E 141 Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantw…
Von
Landgericht Baden-Baden
Betreff
WG: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195091]
Datum
22. September 2020 10:47
Status
Warte auf Antwort
Landgericht Baden-Baden -Der Verwaltungsleiter- E 141 Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer nachstehenden Anfrage verweise ich auf die Ausführungen in meinem Schreiben per Mail vom 02.09.2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre kurze Mail. Ich verweise auf meine Mail vom 17. September und b…
An Landgericht Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195091]
Datum
22. September 2020 11:11
An
Landgericht Baden-Baden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre kurze Mail. Ich verweise auf meine Mail vom 17. September und bitte um Antwort. Eine Begründung, warum Sie grundsätzlich keine Auskünfte per Email erteilen, finde ich dort nämlich nicht. Ich bin eine natürliche Person. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195091/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich verweise nochmals auf meine Mail vom 17. September 2020 und bitte um Antwort. Ei…
An Landgericht Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195091]
Datum
5. Januar 2021 11:52
An
Landgericht Baden-Baden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich verweise nochmals auf meine Mail vom 17. September 2020 und bitte um Antwort. Eine Begründung, warum Sie grundsätzlich keine Auskünfte per Email erteilen, finde ich dort nämlich nicht. Ich bin eine natürliche Person. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195091/
Landgericht Baden-Baden
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beantworten -inhaltlich- grundsätzlich keine anonymen Anfragen, die ohne postali…
Von
Landgericht Baden-Baden
Betreff
AW: WG: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195091]
Datum
13. Januar 2021 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beantworten -inhaltlich- grundsätzlich keine anonymen Anfragen, die ohne postalische Anschrift per eMail bei uns eingehen. Dies hatte ich Ihnen bereits mit meiner eMail vom 02.09.2020 mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 13. Januar, in der Sie aber leider wieder nicht begrü…
An Landgericht Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195091]
Datum
14. Januar 2021 16:31
An
Landgericht Baden-Baden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 13. Januar, in der Sie aber leider wieder nicht begründet haben, warum Sie Anfragen per Email grundsätzlich nicht bearbeiten wollen. Sie wiederholen lediglich das Vorhandensein einer bei Ihnen wohl üblichen Praxis. Ich möchte Sie nun nochmals bitten, meine ursprüngliche Anfrage nach dem LIFG vom 13. August zu bearbeiten. Das LIFG sieht die Offenbarung der Identität des Antragstellers als nicht erforderlich, schon gar nicht die Preisgabe einer Postadresse oder weiterer Details. An die Person des Antragstellers sind im LIFG keinerlei weitere Voraussetzungen oder etwaige Ablehnungsgründe gebunden, also können Sie z.B. die Preisgabe einer Adresse nicht zur Voraussetzung der Bearbeitung eines Anspruchs machen. Wenn Sie meine Anfrage nicht bearbeiten wollen, bitte ich um eine Begründung (und nicht lediglich eine Feststellung, wie bisher). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195091/