Aktivitäten zur Istanbul-Konvention

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung …
An Oberlandesgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195194]
Datum
13. August 2020 11:58
An
Oberlandesgericht München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195194/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht München
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail); Gz. OLG M 1271E…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail); Gz. OLG M 1271E-3108/2020
Datum
23. Oktober 2020 07:41
Status
Warte auf Antwort
Mit der Bitte um Kenntnisnahme. Auf Anordnung Justizobersekretärin Jacqueline Wodrich Verwaltungskanzlei Oberlandesgericht München Prielmayerstr. 5 D - 80335 München Tel. +49 (0)89 5597 - 2206 Fax +49 (0)89 5597 - 2686 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> web: www.justiz.bayern.de Bitte denken Sie an Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt: Jede ausgedruckte E-Mail verursacht ca. 0,3 Gramm CO2 pro Seite.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail); Gz. OLG M 1…
An Oberlandesgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail); Gz. OLG M 1271E-3108/2020 [#195194]
Datum
18. November 2020 17:00
An
Oberlandesgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gz. OLG M 1271E-3108/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Oktober, mit dem Sie um Darstellung meines Interesses an den Informationen bitten. Mein Interesse an den Informationen ist sowohl wissenschaftlicher als auch persönlicher Art und bezieht sich in beiden Fällen auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ich habe kein Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen. Ich möchte Sie nun bitten, meine Anfrage zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195194/
Oberlandesgericht München
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail) Sehr geehrteAntr…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail)
Datum
24. November 2020 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Herzliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail) [#195194] OL…
An Oberlandesgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail) [#195194]
Datum
24. November 2020 12:47
An
Oberlandesgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
OLG M 1271E-3108/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte wissenschaftlich die Umsetzung der Istanbul-Konvention untersuchen, insbesondere auch die Aktivitäten von Gerichten hierzu, einschließlich Aktivitäten zur Information oder Fortbildung über die Konvention. Die hierfür nötigen Informationen liegen Ihnen vor, daher bitte ich um entsprechende Herausgabe. Zudem habe ich als Bürger das ideelle Interesse, die Umsetzung dieser Konvention in unserem Rechtsstaat zu verstehen sowie das Verhältnis des Gedankens hinter der Konvention zur realen Anwendung. Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass diese Informationen auch im öffentlichen Interesse sind. Wie bereits erklärt habe ich keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen. Zur Übersendung eines etwaigen Kostenbescheids - falls diese Anfrage tatsächlich gebührenpflichtig werden sollte - finden Sie unten meine Adresse. Ich bitte allerdings weiterhin um Übersendung der Dokumente auf elektronischem Weg. Spätestens durch Übermittlung meiner Adresse habe ich mich Ihnen gegenüber identifiziert, mein Name und meine Emailadresse sind Ihnen ohnehin schon bekannt. Sollten Sie Zweifel an meiner Erreichbarkeit an der unterstehenden Adresse haben, können Sie das gerne durch das Senden eines Schreibens an diese Adresse überprüfen. Ich werde Ihnen keine Ausweiskopien übersenden und auch den Antrag nicht nochmals schriftlich stellen. Das BayDSG sieht solche Hürden nicht vor und ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie diese nicht willkürlich einziehen würden. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195194/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail) [#195194] Se…
An Oberlandesgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz vom 13. August 2020 (E-Mail) [#195194]
Datum
22. Februar 2021 16:36
An
Oberlandesgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> OLG M 1271E-3108/2020 Darf ich fragen, wie es um die Bearbeitung meiner Anfrage steht? Ich hatte von Ihnen keine Antwort auf meine letzt Mail vom 24. November erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195194/